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ᐅ Grenzbebauung Garage und Schuppen Max. 9 Meter -mehr geht nicht?


Erstellt am: 04.05.16 17:41

Steffi3305.05.16 22:56
Payday schrieb:
zb könnte man 12meter vereinbaren und jeder darf dann 12meter Carport/schuppen usw setzen. meistens spricht man sich doch eh ab. dem Land sind die 9meter egal, solange die grenze ein Nachbar und kein öffentliches gelänge ist.

Wenn ich mit meinem Nachbarn einig bin, muss ich dann überhaupt noch das Bauamt um Erlaubnis fragen? Es geht ja um Garage und Schuppen, welche eigentlich keiner Baugenehmigung bedürfen... oder? Wollte eigentlich eine Anfrage beim Bauamt stellen... aber vielleicht wecke ich "schlafende Hunde" und dann geht gar nichts mehr.. Behörden sind so unberechenbar...

Wir bauen übrigens in einer kleinen Gemeinde.. alle unsere Nachbarn haben viel Platz und große, lange Grundstücke. Da fallen 12 Meter Grenzbebauung nicht wirklich auf.

LG Steffi
Payday06.05.16 09:09
das Bauamt kann dir da überhaupt nicht helfen, weil sie sich strikt an die regeln der 9meter halten müssen. die werden dann an deinen Nachbarn verweisen. die 9meter sind zum Schutz der Grundstückseigentümer errichtet worden und sollen euch nicht gängeln oder verärgern. die 9meter sind dazu da, damit nicht irgendwer ne ganze grenzlinie vollstellt, ohne das der andere irgendwas dagegen machen kann.
ihr als Nachbarn könnt euch natürlich über alles einig werden was ihr wollt. es muss aber vernünftig schriftlich hinterlegt sein, damit nicht irgendwer irgendwann rückbauen oder ähnliches muss. eine Baulast von beiderseitig zb 12meter ist bei einen richtig langen Grundstück auf jeden fall keine wertminderung. immerhin darf dann jeder etwas mehr an die grenze stellen, wo man gerade auf dem Land auch gerne Gebrauch macht.
Steffi3306.05.16 09:51
Payday schrieb:
ihr als Nachbarn könnt euch natürlich über alles einig werden was ihr wollt. es muss aber vernünftig schriftlich hinterlegt sein

Was bedeutet "vernünftig schriftlich hinterlegt"? Eintrag einer Baulast (dann bin ich doch wieder beim Bauamt) oder reicht ein von beiden Seiten unterschriebenes Schriftstück?

LG Steffi
DG07.05.16 01:56
Nein, reicht eben nicht, weil die private Vereinbarung das Baurecht nicht bricht. Eine solche Vereinbarung ist nicht das Papier wert, auf dem sie steht. Fällt idR aber erst dann auf, wenn nachgenehmigt werden muss, sprich: nachträgliche Eintragung v Baulasten incl. Nachtrag v Bauanträgen.

MfG
Dirk Grafe
Payday07.05.16 13:00
nur mal Interesse halber: was kostet das 2x eintragen einer Baulast? also das beide Nachbarn sich jeweils 12meter Grenzbebauung eintragen ?


gut 2min googeln hätte es mir auch gesagt...

in schleswig Holstein:
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht
(Baugebührenverordnung - BauGebVO -)
Vom 1. April 2009

5.1


Eintragung oder Löschung einer Baulast


100 bis 250 €
DG07.05.16 15:32
Jein. Diese Gebühr ist nur für die Eintragung ins Baulastverzeichnis, regelt jedes Bundesland einzeln, in NRW zB immer fix 250€ pro Baulast. Dazu kommen ggflls amtliche Lagepläne, in denen die Baulasten dargestellt werden. Dabei schwanken die Regelungen extrem, für amtliche Lagepläne zur Baulasteintragung muss man in NRW aber grob 1000€ rechnen. Das nur mal als Anhaltspunkt, dass es mit den 100-250€ fürs Amt nicht getan ist. Das sind auf jeden Fall immer Einzelfallbetrachtungen mit idR sehr individuellen Lösungen, daher kaum zu beziffern. Bundesweit auf Grund der stark unterschiedlichen Handhabung schon gar nicht. Das schwankt hier im Extremfall zwischen Bauamt A und Bauamt B um einen vierstelligen Betrag.

MfG
Dirk Grafe
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