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ᐅ Wohnflächenverordnung / Terrassenfläche


Erstellt am: 14.02.16 19:22

M
MENGPQI
14.02.16 19:22
Nach Wohnflächenverordnung können die Terrassen zu 25% bis 50% in die Wohnflächenberechnung mit einfließen. Meine Frage ist, zählen die Terrassen nur wenn die mit Überdachung oder kann eine normale Terrasse im Garten EG (eine Platte, ohne Überdachung) auch mit einfließen?


Grundrissplan einer Terrasse mit Esstisch, Sonnenschirm und Liegen im Gartenbereich
N
nordanney
14.02.16 21:30
Terrasse ist Terrasse - wie von Dir genannt mit max. 50% zu berücksichtigen.
O
Otus11
14.02.16 22:25
MENGPQI schrieb:
Meine Frage ist, zählen die Terrassen nur wenn die mit Überdachung oder kann eine normale Terrasse im Garten EG (eine Platte, ohne Überdachung) auch mit einfließen?


Nein, Überdachung ist nicht notwendig.
Ja, normale Terrasse ist anzurechnen.

Achtung:
1. Wohnflächenverordnung gilt originär nur für den preisgebundenen Wohnraum (sozialer Wohnungsbau). Ist aber von Rspr. ausweitetet worden. Es gibt halt nichts anderes, außer alten DIN-Normen.
2. 25 % Anrechnung ist die Regel!
3. 50 % ist die Ausnahme, die vertraglich begründet / vereinart werden muss! Sei es Miete oder ETW (z.B. wegen Lage, Ausstattung, Besonnung, Ausblick,, Lärm bzw. Stille). Nur dann sind die wirksam.
S
SirSydom
15.02.16 16:25
mein Kreditgeber wollte explizit eine Wohnflächenberechnung, hat sich mit Grundfläche nicht zufrieden gegeben. Soviel zu "nur für sozialen Wohnungsbau".
Hab die dann selbst erstellt.
M
MENGPQI
15.02.16 21:28
Otus11 schrieb:
Nein, Überdachung ist nicht notwendig.
Ja, normale Terrasse ist anzurechnen.

Achtung:
1. Wohnflächenverordnung gilt originär nur für den preisgebundenen Wohnraum (sozialer Wohnungsbau). Ist aber von Rspr. ausgeweitet worden. Es gibt halt nichts anderes, außer alten DIN-Normen.
2. 25 % Anrechnung ist die Regel!
3. 50 % ist die Ausnahme, die vertraglich begründet / vereinart werden muss! Sei es Miete oder ETW (z.B. wegen Lage, Ausstattung, Besonnung, Ausblick,, Lärm bzw. Stille). Nur dann sind die wirksam.

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Das Haus ich kaufe werde, liegt im Lärmpegelbereich II. Kann ich deswegen argumentieren, dass die Terrasse im EG nicht 50% gerechnet sein sollte, weil die Qualität nicht gut genug ist?
O
Otus11
15.02.16 23:05
SirSydom schrieb:
mein Kreditgeber wollte explizit eine Wohnflächenberechnung, hat sich mit Grundfläche nicht zufrieden gegeben. Soviel zu "nur für sozialen Wohnungsbau".

Deswegen schrieb ich ja eingangs "originär":

§ 1 Wohnflächenverordnung - Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche
(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
(...)

Für den Rest wird es dann halt analog herangezogen, wenn nichts anderes gilt. Macht in der Sache keinen Unterschied.
MENGPQI schrieb:
Das Haus ich kaufe werde, liegt im Lärmpegelbereich II. Kann ich deswegen argumentieren, dass die Terrasse im EG nicht 50% gerechnet sein sollte, weil die Qualität nicht gut genug ist?

Können: ja.
Erfolgreich: eher nein - zumindest nicht bei Verhandlungen. Es wird dann ggf. an den nächsten Interessenten verkauft.
Keiner zwingt zum Kauf; keiner zwingt den Verkäufer zum Verkauf. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
Eigentum wird nach Objekt - und eben nicht nach Qm am Stück - verkauft. Jedoch ist die Größe ein wertbildender Faktor.

Nach einem Kauf sieht es dann aber anders aus, Sachmangelgewährleistungsrecht. Dann gilt: Kommt darauf an ... Was wurde vereinbart, wonach ist zu berechnen, gibt es eine Differenz Ist-Soll usw.?
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