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ᐅ Aus Supermarkt wird Wohnung


Erstellt am: 31.01.16 15:01

QlriPower31.01.16 15:01
Ja ich bin eventuell etwas verrückt - nein ziemlich sicher sogar. Aber nur so macht es halt Spass :-D
Aber von Anfang an:
Ich bin etwas Autolastig, hauptsächlich geht es um Oldtimer. Daher suche ich schon seit einer Weile nach einem Objekt mit einer Halle. Das ist total schwierig hier bei uns, man findet pro passendem Objekt etwa 150 normale Häuser.
Jetzt bin ich jedenfalls bei einem Supermarkt gelandet der sich im EG eines großen Mehrfamilienhauses befindet. Er hat über 500m² und aktuell befindet sich eine Elektronikfirma darin.
Es ist also eine Eigentümergemeinschaft, hierzu habe ich natürlich keinerlei Erfahrungen. Auf was müsste ich da achten? Was ich schon erfahren habe ist, dass Veränderungen außen am Haus der allgemeinen Zustimmung bedürfen. Da habe ich jedoch nichts vor, ausser vielleicht mal ein Hoftor zu installieren, der Hof gehört dann nämlich auch mir.

Innen müssen 3 Wände herausgerissen werden (Toilette) damit ein brauchbares Wohnzimmer und Schlafzimmer entstehen. Wird natürlich vom Statiker geprüft. Die Frage wäre ob ich hier auch die Zustimmung von den Miteigentümern brauche?

Oder was fällt euch sonst noch ein auf das ich achten sollte? Mit der Gemeinde werde ich natürlich auch noch sprechen, da ich ja in einem Gewerbeobjekt wohnen werde, was aber zulässig ist als Betriebsleiterwohnung. Ebenso bin ich nicht sicher ob ich eine Baugenehmigung brauche wenn ich 3 Wände raus nehme und vorhandene Schlitzfenster nach unten vergrößere.

Mit fällt sicher noch mehr ein, dies sind aber erstmal die grundsätzlichen Dinge.
Sebastian7931.01.16 17:31
Ich habe GEHÖRT, dass seit dem 01.01.16 alle Umbauten, die einem Bauantrag bzw. Statikänderungen unterliegen, nach der Energieeinsparverordnung 2016 ausgeführt werden müssen.

Das wäre angeblich recht still und leise damit verabschiedet worden - mit großen Auswirkungen. Demnach würden sich Umbauten von Beständen kaum noch lohnen...

Das würde ich erstmal prüfen.

Meines Laienwissens nach darfst Du statische Änderungen ohne OK der Eigentümerschaft nicht durchführen.
nightdancer31.01.16 17:38
Sebastian79 schrieb:
Ich habe GEHÖRT, dass seit dem 01.01.16 alle Umbauten, die einem Bauantrag bzw. Statikänderungen unterliegen, nach der Energieeinsparverordnung 2016 ausgeführt werden müssen.

.


Ist aber nicht richtig.
Sebastian7931.01.16 17:39
Das wäre gut - wenn auch schlecht für die Quelle, denn das war ein Bauamtmitarbeiter 😀
Uwe8231.01.16 20:54
Alles was du außen verändern willst, also auch das Tor bedarf der einstimmigen Zustimmung der Gemeinschaft, alles innen nicht. Daher sollte man möglichst nichts kaufen, wo man unbedingt etwas ändern muß, sonst kann es nachher ein böses Erwachen geben...
wrobel31.01.16 22:40
Ähnliches hatte ich bei uns im Ort mit einem leerstehenden Supermarkt am Rande eines Gewerbegebietes auch mal kurz überlegt.

im Bezug auf das Mehrfamilienhaus vermute ich u.a. Auflagen beim Brandschutz wenn aus dem Supermarkt eine Garage o Werkstatt werden soll.


Olli
wändeumbauten