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ᐅ Tiefgarage Mehrfamilienhaus unter freistehenden Einfamilienhaus


Erstellt am: 02.11.15 15:24

nirmalts02.11.15 15:24
Wir sind dabei ein freistehendes Einfamilienhaus (475m2 Grundstück/ 172m2 Wohnfläche) zu kaufen unter dem sich teilweise eine Tiefgarage (ca. 130 m²) befindet (siehe Anhang). In dieser befinden ein Stellplatz, die wir zusätzlich erwerben. Das Haus und das Grundstück geht an den Käufer. Die Tiefgarage (außer uns) wird von das Mehrfamilienhaus genutzt. Das Haus und Mehrfamilienhaus befindet sich gerade in der Bauphase.

Jetzt meine Fragen:

1. Soll ich ein Sondernutzungsrecht an das Mehrfamilienhaus geben weil mein Grundstück für Bebauung verwendet wird?
2. Ist diese Konstellation üblich oder am besten Fingerweg davon? Kaufpreis liegt bei 795,000€ ohne was zum verhandeln. Ich muss dazu sagen dass das Lage einfach Top ist.
3. Kann ich Probleme mit Wiederverkauf bekommen?
4. Kann ich irgendwelche rechtliche Probleme in Zukunft bekommen?
5. Wenn eine von die beide Gebäude irgendwann abgerissen werden muss, kann es zu Probleme geben weil es unter dem Boden verbunden ist?
6. Kann ich diese Nachteil als Grund für Preisverhandlung verwenden? z.b., mögliche Lärm aus dem Tiefgarage, Grundstück nicht für Bau nutzbar usw.)

Danke für Ihre Antwort!
Lageplan eines Grundstücks mit Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus auf grünem Gelände


Grundrissplan eines Gebäudes mit Tiefgarage und gelb markierten Bereichen
Doc.Schnaggls02.11.15 15:37
Hallo nirmalts,

von einer derartigen Konstellation habe ich noch nie etwas gehört, was aber nicht zwingend heißen muss, dass sie unüblich ist.

Um Dir hier einen rechtlich fundierten Überblick über alle Rechte und Pflichten zu verschaffen, würde ich Dir dringend empfehlen, ein Beratungsgespräch mit einem Notar zu führen, der sich in Grundstücksfragen auskennt.

Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass es, ohne eine entsprechende Regelung im Grundbuch, rechtlich möglich ist, dass die Tiefgarage des Mehrfamilienhaus auf DEIN Grundstück gebaut werden kann.

Gehört das Grundstück dann tatsächlich Euch allein, oder wärt Ihr Miteigentümer an einer WEG, die aus dem Mehrfamilienhaus und dem Einfamilienhaus besteht?

Rein aus persönlicher Neugier: Ist das in Leonberg direkt oder in einem der Teilorte drumherum?

Grüße,

Dirk
nirmalts02.11.15 16:11
Hallo Dirk,

vielen dank für deine superschnelle Antwort.
Doc.Schnaggls schrieb:

Gehört das Grundstück dann tatsächlich Euch allein, oder wärt Ihr Miteigentümer an einer WEG, die aus dem Mehrfamilienhaus und dem Einfamilienhaus besteht?

Ich habe unser Grundstück auf Blau markiert. Unter dem dunkelblau Bereich liegt teilweise die Tiefgarage. Das Gehweg ist für Gemeinschaftsnutzung gedacht. PKW Einfahrt ist nur ins Tiefgarage möglich.

Grüße


Lageplan eines Grundstücks mit rotem MFH und blauem EFH auf umliegender Baufläche
Doc.Schnaggls02.11.15 16:25
Hallo nirmalts,

sind die beiden Grundstücke real geteilt, oder ist es ein Grundstück, auf dem beide Häuser stehen?

Grüße,

Dirk
f-pNo02.11.15 16:33
Doc.Schnaggls schrieb:
Hallo nirmalts,

sind die beiden Grundstücke real geteilt, oder ist es ein Grundstück, auf dem beide Häuser stehen?

Dieser Verdacht drängt sich mir auch auf.

Allerdings - wenn beide Grundstücke dem gleichen Verkäufer gehören, hat man wohl kaum eine Wahl, als darauf einzugehen. Nach dem Motto: "Andere Mütter haben auch schöne Töchter." wird der Verkäufer in dieser Region trotz dieser Auflage jemanden finden, welcher sich darauf einlässt. Warum also sollte er es dann nicht fordern.

Ich denke, die Eintragung ins GB ist sinnvoll (wäre sogar im Sinnes Erbauers des Mehrfamilienhaus, da er damit Rechtssicherheit hat).
Fast dreist finde ich dann allerdings, dass der TE dann auch noch einen Platz in der TG erwerben "darf". Aber dies ist wieder eine Sache bzgl. Angebot und Nachfrage.
nirmalts02.11.15 16:34
Hallo Dirk,

Es ist ein Grundstück. Auf dem Grundbuch werde ich Eigentümer des blaue Teils sein (in dem Sinne ist es geteilt). Gehweh ist für Gemeinschaftsnutzung bis zum Mehrfamilienhaus. Ich gehe davon aus das niemand mein Grundstück betreten wird. War das deine Frage?

Grüße.
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