ᐅ Nachbar möchte kleinen Teil vom Grundstück kaufen
Erstellt am: 12.10.15 07:54
Bauexperte12.10.15 10:07
toxicmolotow schrieb:
Naja Bauexperte,
wenn ich das Land für 100 Euro/qm kaufe und ebenfalls für 100 Euro/qm verkaufe, dann ist mein Spekulationsgewinn = 0 Darauf können sie meinetwegen sogar 500% Steuer erheben. Schelm Grüße, Bauexperte
readytorumble12.10.15 10:50
Wir haben einen Gesamtpreis für 2 Grundstücke bezahlt. ca 1000qm Bauland, + ca. 450qm "Wiesenland" direkt dahinter. Das Wiesenland hat natürlich einen viel geringeren Wert (unter 1000€ gesamt).
Wenn man also jetzt nur das Baugrundstück betrachtet, haben wir ca. 50.000 € bezahlt und würden für die 150-200qm ca. 10.000 € bekommen. Wir bereichern uns also nicht, sondern geben den Teil des Grundstückes für in etwa den Wert ab, den wir auch bezahlt haben.
Wenn man also jetzt nur das Baugrundstück betrachtet, haben wir ca. 50.000 € bezahlt und würden für die 150-200qm ca. 10.000 € bekommen. Wir bereichern uns also nicht, sondern geben den Teil des Grundstückes für in etwa den Wert ab, den wir auch bezahlt haben.
toxicmolotof12.10.15 10:56
Wenn der Kaufpreis kleiner oder gleich "etwa dem Wert" ist, den ihr bezahlt habt und das Finanzamt das genau so sieht, dann sollte keine Spekulationssteuer anfallen, genaueres kann euch allerdings ein Steuerberater sagen. Ich lehne mich da schon ganz schön weit aus dem Fenster.
Musketier12.10.15 12:15
Für die Betrachtung der Spekulationssteuer werden meines Wissens auch Kauf- und Verkaufsnebenkosten mit betrachtet.
Bei euch also Grunderwerbsteuer und Notarkosten, Gebühren für Grundbucheintragung beim Kauf.
Meines Erachtens könnte man prüfen, ob man die entstandenen Vermessungskosten noch anteilig hinzurechnen könnte, da diese ja notwendig waren, um die die 2 getrennten Grundstücke zu erhalten.
Alles was der Veräußerungspreis abzüglich. Verkaufskosten den Anschaffungspreis zzgl. der Anschaffungsnebenkosten übersteigt ist der Veräußerungsgewinn.
Veräußerungsgewinne bis 600€ bleiben in der Einkommensteuer steuerfrei..
Mal ganz grob gerechnet
50000€
abzüglich. Wiesenanteil 1000€
=49000€ für 1000m²
zzgl. Nebenkosten
5% Grunderwerbsteuer
2% Notar- und Eintragungskosten
2.000€ Vermessung
= 54.430
verkaufter Anteil 150m²
150/1000 x54430= 8165€
Verkaufspreis 10.000€
abzüglich. Anschaffungspreis 8.165€
= 1.835 Spekulationsgewinn
da der Spekulationsgewinn größer als 599€ ist, sind die vollen 1835€ einkommensteuerpflichtig. Das wären beim Häuslebauer dann Pi mal Daumen mal Fensterkreuz zwischen 550€ und 900€ Einkommensteuer, je nach individuellem Grenzsteuersatz.
Auswirkungen hat es gegebenenfalls, falls mehrere Objekte innerhalb eines gewissen Zeitraumes verkauft werden/wurden. Dann rutscht man gegebenenfalls in den gewerblichen Grundstückshandel. (Suchmaschine: Drei Objekt-Grenze)
Bei euch also Grunderwerbsteuer und Notarkosten, Gebühren für Grundbucheintragung beim Kauf.
Meines Erachtens könnte man prüfen, ob man die entstandenen Vermessungskosten noch anteilig hinzurechnen könnte, da diese ja notwendig waren, um die die 2 getrennten Grundstücke zu erhalten.
Alles was der Veräußerungspreis abzüglich. Verkaufskosten den Anschaffungspreis zzgl. der Anschaffungsnebenkosten übersteigt ist der Veräußerungsgewinn.
Veräußerungsgewinne bis 600€ bleiben in der Einkommensteuer steuerfrei..
Mal ganz grob gerechnet
50000€
abzüglich. Wiesenanteil 1000€
=49000€ für 1000m²
zzgl. Nebenkosten
5% Grunderwerbsteuer
2% Notar- und Eintragungskosten
2.000€ Vermessung
= 54.430
verkaufter Anteil 150m²
150/1000 x54430= 8165€
Verkaufspreis 10.000€
abzüglich. Anschaffungspreis 8.165€
= 1.835 Spekulationsgewinn
da der Spekulationsgewinn größer als 599€ ist, sind die vollen 1835€ einkommensteuerpflichtig. Das wären beim Häuslebauer dann Pi mal Daumen mal Fensterkreuz zwischen 550€ und 900€ Einkommensteuer, je nach individuellem Grenzsteuersatz.
Auswirkungen hat es gegebenenfalls, falls mehrere Objekte innerhalb eines gewissen Zeitraumes verkauft werden/wurden. Dann rutscht man gegebenenfalls in den gewerblichen Grundstückshandel. (Suchmaschine: Drei Objekt-Grenze)
DG12.10.15 14:48
readytorumble schrieb:
Eine Neuvermessung ist nicht notwendig, da 2 bestehende Grenzsteine herangezogen werden um die neue Grenze zu bilden. Das Grundstück wurde erst Anfang dieses Jahres neu vermessen.Hallo ,
leider ist diese Annahme falsch.
Wenn das zu teilende Flurstück bereits bebaut ist, ist sogar eine (erneute) Teilungsgenehmigung erforderlich/einzuholen.
Wenn die neue Grenze auf gerader Linie ohne Knickpunkte zwischen bestehenden und festgestellten Grenzpunkten verläuft, kann gesondert werden. Damit entfallen die Vermessungskosten für die Grenzuntersuchung, die Kosten für die Entstehung des Flurstücks und die spätere Übernahme ins Liegenschaftskataster fallen aber definitiv an.
MfG
Dirk Grafe
readytorumble12.10.15 15:04
Danke an alle für die bisherigen Aufklärungen.
: Die neue Grenze soll ohne Umweg ganz gerade zwischen 2 Grenzpunkten verlaufen. Daher ist nach meiner Meinung keine erneute Vermessung nötig.
Das zu teilende Grundstück ist noch nicht bebaut. Außer einem Gartenhaus (< 12 qbm). Ist wegen dem Gartenhaus eine Teilungsgenehmigung einzuholen?
: Die neue Grenze soll ohne Umweg ganz gerade zwischen 2 Grenzpunkten verlaufen. Daher ist nach meiner Meinung keine erneute Vermessung nötig.
Das zu teilende Grundstück ist noch nicht bebaut. Außer einem Gartenhaus (< 12 qbm). Ist wegen dem Gartenhaus eine Teilungsgenehmigung einzuholen?
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