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ᐅ Zahlung bei Lieferung - Erfahrungen?


Erstellt am: 23.09.15 14:59

Bauexperte23.09.15 18:11
Bauherr86 schrieb:

Kennt hier jemand die aktuelle Rechtslage oder hat Erfahrungen?
Rechtsberatung ist in Deutschland nur den beratenden Berufen erlaubt !

Vertrag nach Baugesetzbuch oder VOB geschlossen?

Grüße, Bauexperte
Bieber081523.09.15 21:59
Erzähl mehr Details des Vertrages! Werkvertrag? Bauträgervertrag (wohl eher nicht)?

Interessant, fällt mir eben auf, in unserem Vertrag heißt es:
28% nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten
5,6% für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
Man beachte den Unterschied (gibt es einen?) zwischen "nach" und "für". (Hinweis: Bisher habe noch nichts bezahlt, so weit sind wir noch nicht ...)
nordanney23.09.15 22:14
Bei unserem Bau (allerdings Einzelgewerke) gab es keine Diskussionen. Anzahlung ja (z.B. bei den Fenstern, da diese genau für uns produziert wurden), volle Zahlung erst nach Erbringung der Leistung. Etwas anderes würde ich auch nicht akzeptieren.
Gerade beim Baugewerbe wäre ich mehr als vorsichtig 😉
ypg24.09.15 01:19

Screenshot eines Textformulars mit Feldern zu Geschlecht Beruf und Bundesland
DerBjoern24.09.15 09:17
Auf so etwas würde ich mich nicht einlassen. Das ist ja quasi dann per Vorkasse. Dann maximal eine Schecküberreichung bei Lieferung. Sehr unüblich diese Vorgehensweise und würde mich schon stutzig machen...
Bauherr8624.09.15 13:06
Hallo zusammen,

super vielen Dank für die ganzen Antworten.

Im Vertrag steht nicht genau drin ob nach Baugesetzbuch oder VOB. Ich vermute, dass es dann Baugesetzbuch ist.

Bei uns ist in der Einzelkalkulation immer zwischen Material und Montage unterschieden. Der Zahlplan ist dann aber nicht mehr unterschieden da stehen dann einfach Beträge und Themen (z.B Fenster, Rohbauteile, Rohbauabnahme, etc.)

Mir wurde vom Anbieter gesagt, dass die Firmen teilweise erst anfangen zu arbeiten wenn das Geld auf dem Konto ist (wobei mir das noch merkwürdiger vorkommt). Nach Lieferung und Leistung könne er dann zwar auch machen aber er würde dann schlechtere Preise erhalten, da ich ein Festpreis habe ist das aber eigentlich nicht mein Problem.

Da ich ja stark abhängig vom Anbieter bin und ich die weitere Beziehung nicht gefährden will da möglichweise dann auch der Baufortschritt in Gefahr ist bin ich in einer Art Zwickmühle...

Trotzdem werde ich sicherlich keinen Betrag größer 20tsd einfach so per Vorkasse bezahlen.

Grüße
vertragbaugesetzbuchvobvorkasse