ᐅ Neubau auf neuem Grundstück ohne Kind - wie gehen wir es an?
Erstellt am: 09.09.15 09:05
Baujulchen10.09.15 12:11
danke
das hatte ich mir eben auch rausgesucht
also alles was bebaut ist und somit auch Terrasse, Wege usw?
irgendwann steig auch ich dann durch
man gut, dass noch 2,5 Jahre Zeit sind ;-)
das hatte ich mir eben auch rausgesucht
also alles was bebaut ist und somit auch Terrasse, Wege usw?
irgendwann steig auch ich dann durch
man gut, dass noch 2,5 Jahre Zeit sind ;-)
Musketier10.09.15 12:16
Ich hatte gerade nochmal meinen Beitrag überarbeitet. Du warst zu schnell ;-)
Vielleicht am Ende nochmal lesen.
Vielleicht am Ende nochmal lesen.
Baujulchen10.09.15 12:24
ah danke
bei Wiki steht: Grundfläche der bebauten...
du weist jetzt auf die Dachfläche hin??
ich merke, ich muss mich mal genauer einlesen...
bei Wiki steht: Grundfläche der bebauten...
du weist jetzt auf die Dachfläche hin??
ich merke, ich muss mich mal genauer einlesen...
Musketier10.09.15 12:45
Sorry Dachfläche war der falsche Begriff. Ich meinte die Grundfläche inkl. Dachüberstände. Ich hab aber gerade nochmal in einer Arbeitshilfe zur Grundflächenzahl (FFM) nachgelesen, dass Dachüberstände außen vor bleiben:
Maßgeblich ist der Anteil des Baugrundstückes, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Dabei ist die vertikale Projektion der Außenmaße einer oberirdischen baulichen Anlage als überdeckende Fläche heran zu ziehen. Bei Gebäuden mit schrägen Umfassungswänden ist die größte Grundrissausdehnung für die Überdeckung des Baugrundstückes maßgebend. Gleiches gilt für wesentliche Bauteile, die in den Luftraum hineinragen wie z.B. Erker, Balkone, auskragende Geschosse oder ähnliches. Lediglich untergeordnete Bauteile wie Dachüberstände, Gesimse, wenige Eingangsstufen, Wandpfeiler, Fensterbänke o.ä. können außer Betracht bleiben.
Maßgeblich ist der Anteil des Baugrundstückes, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Dabei ist die vertikale Projektion der Außenmaße einer oberirdischen baulichen Anlage als überdeckende Fläche heran zu ziehen. Bei Gebäuden mit schrägen Umfassungswänden ist die größte Grundrissausdehnung für die Überdeckung des Baugrundstückes maßgebend. Gleiches gilt für wesentliche Bauteile, die in den Luftraum hineinragen wie z.B. Erker, Balkone, auskragende Geschosse oder ähnliches. Lediglich untergeordnete Bauteile wie Dachüberstände, Gesimse, wenige Eingangsstufen, Wandpfeiler, Fensterbänke o.ä. können außer Betracht bleiben.
Baujulchen10.09.15 13:09
gut :-)
dann sollten wir vermutlich mit unseren gewünschten ca 650m2 ausreichen :-)
vielen Dank für deine Mühe
dann sollten wir vermutlich mit unseren gewünschten ca 650m2 ausreichen :-)
vielen Dank für deine Mühe
ypg10.09.15 15:19
Musketier schrieb:
Grundfläche inkl. Dachüberstände.... wobei ich gerade mal wieder irgendwo gehört/gelesen habe, dass Dachüberstände ab 50cm dazugerechnet werden - also wenn der Dachüberstand 50cm oder mehr ist, dann werden diese 50cm oder mehr auch zum Grundflächenzahl gerechnet, alles darunter fällt nicht in die Berechnung hinein.
Mein Wissensstand ist somit Haus (Grundfläche mit Terrasse) zum Grundflächenzahl. Durch Wege, Carport und Garage kann dann nochmal 50% veranschlagt werden (so wie Musketier es schrieb/zitierte.
Aber: mach Dir Gedanken, wenn Ihr einen Bauplatz in die engere Wahl nehmt und defininitiv den Bebauungsplan kennt 🙂
Ich habe es auch noch nicht erlebt, dass die Terrasse nachgemessen wurde 😎, und einen 2-Personen-Bungalow mit Sauna hat noch jeder auf sein Grundstück bekommen 😉
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