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ypg
Registriert seit: 02.10.2012
Zuletzt Aktiv: 11.04.2026
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Bauort: Keine Angabe
Über mich: Keine Angabe
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Und nochmal zu bemerken: die Fragen kommen, weil das Forum Traffic hat. Warum hat das Forum Traffic? Wegen der Antworten, nicht wegen der Fragen. Warum Antworten? Weil es mit einem gut gängigen Forum Spass macht, Leuten zu helfen. Die Fragen kommen, weil es hier Antworten hagelt. Hagelte. Jedem ist ...
Ich muss gestehen, dass ich mir gestern das Grundstück mit den 458?qm mal vorgenommen habe und Deine Idee einfach mal verfolgt habe, ohne auf die GRZ zu achten. Aus der Erinnerung, da ich derzeit nicht drauf zu greifen kann: Unter anderem eine Garage an Grenze mit Stellplatz davor sowie eine „im“ EG...
Ich habe damit eigentlich persönlich kein Problem, wenn ich länger nicht aktiv wäre. Allerdings versaut es mir einen längeren Beitrag, wenn ich auf einen TE eben intensiv eingehe und nicht nur flapsig mit 30 Zeichen seinen Entwurf trashe. Wenn ich mich schon mit dem ein oder anderen Problem hier be...
Haha... ging nicht. Ich wurde wieder ausgeloggt. Musste gerade Firefox schließen, dann Cache leeren, dann endlich habe ich dieses Fenster gesehen, und ich konnte mich neu anmelden Ich hatte dieses zu sehen bekommen mit allerdings 3 Nachrichten Dann bin ich auf die unterste Nachricht, die mir angezei...
Es möchte erwähnen, dass ich seit gestern seltenst in das Forum komme. Ich lese meine Gong-Nachrichten, also die Beiträge, und wenn ich zitieren möchte, bin ich wieder ausgeloggt. Ich kann mich auch nicht wieder einloggen. Dann bin ich an den PC, schreibe einen langen Beitrag https://www.hausbau-fo...
Puuh, also erst einmal muss ich sagen, dass irgendwelche aneinander gestapelte 3D-Formen nun mal kein Haus ergeben. Wenn man die GRZ einhalten möchte, dann schaut man in 2D, wie ein Hausentwurf in dem Baufenster passen könnte und dann berechnet man. Aber egal. Maße kann man besser in 2D auf eine Zei...
Das kann sehr knapp werden. Beim größten Grundstück darf man knapp 210qm überbauen. Ich lese im BPlan nichts von Par.19 BauNVO, wo für Zuwegungen und Stellplätzen die GRZ erhöht werden kann. Bedeutet: ihr dürft insgesamt, inkl Stellflächen bei einem Grundstück von 525qm 210qm überbauen. Mehr nicht. ...