Bauen im vorderen Bereich eines bebauten Grundstücks

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A

Andre.Si

Hallo zusammen!

Gern würde ich eure Meinung zum folgenden Thema erfahren.

Wir haben vor auf einem bereits bebauten Grundstück zu bauen.
Aktuell ist die hintere Fläche des Grundstücks bebaut. Die vordere, straßenseitige Fläche beträgt ca. 1000m² und ist unbebaut und erschließbar.
Folgend wollten wir das Grundstück so teilen, dass 2 Grundstücke entstehen (ein vorderes und ein hinteres) und die Befahrung des hinteren bereits bestehenden Hauses weiterhin über eine angrenzende Einfahrt möglich ist.

Laut Aussage unseres örtlichen Bauamts soll dies kein Problem darstellen, worauf wir eine Bauvoranfrage gestellt haben.
Nun haben wir den Bescheid bekommen, dass die Bauvoranfrage abgelehnt wird, weil dies unter bauen in zweiter Reihe fällt.

Sämtliche Ergebnisse die ich hierzu finden konnte, beschreiben aber nur, dass bauen in zweiter Reihe bedeute im Hinterland zu bauen.
Wir bauen jedoch im vorderen Bereich...
Der Anruf bei der Behörde hat mich erst einmal nicht weiter gebracht, da die bearbeitende Person nun erst einmal im Urlaub ist.

Da das Thema mir aber keine Ruhe lässt, wollte ich nachfragen ob jemand von euch hier bereits Erfahrungen gesammelt hat und mir sagen kann, ob mein Vorhaben tatsächlich unter bauen in zweiter Reihe fällt.

Viele Dank bereits!
 
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Andre.Si

Ihr macht durch die Teilung und vorderer Bebauung das „Haupt“Haus zur zweiten Halle.
OK, genau das vermute ich auch... Eine Querteilung ist auf Grund der Maße des Grundstücks leider nicht möglich, da das hinter Haus quasi quer über das Grundstück gebaut ist.

Das war eigentlich die Info die ich gesucht bzw. befürchtet habe...
Vielen Dank!
 
A

Andre.Si

Also, einen Architekten haben wir noch nicht, da wir ja noch nicht wussten ob das Vorhaben überhaupt möglich ist. Deswegen haben wir im Vorfeld mit dem Bauamt unsere Gemeinde gesprochen und mit diesem die Voranfrage ausgearbeitet.

Bezugnehmend auf den Post von 11Ant, habe ich im Anhang den Flurplan mit dem groben Bauvorhaben hinterlegt.

Im Antwortschreiben von der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises steht, dass eine Bebauung in zweiter Reihe entsteht und sich das Bauvorhaben nicht in die nähere Umgebung einfügt.

Gerade der zweite Punkt fällt mir schwer nachvollziehbar, da das Gebäude/Einfamilienhaus an sich in die Umgebung einfügt und ansonsten nur 2 weitere EFHs überhaupt in der Umgebung stehen.

Lageplan eines Baugebiets mit markierten Bereichen GS NEU, GS mit Bebauung in 2. Reihe und EFH.
 
Zuletzt aktualisiert 14.10.2025
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