Baugenehmigung für andere Fenster mit Bauträger

4,50 Stern(e) 4 Votes
S

Sebastian H.

Guten Tag zusammen..

Wir bauen ein KFW55 Haus mit einem Bauträger. Hier sind eigentlich zwei einzelne Terrassentüren vorgesehen. Als Sonderwunsch kann man die Türen verbinden und eine Hebeschiebetür einbauen lassen.
Wir hätten jetzt gerne statt der Schiebetür eine Doppelflügeltür. Da wurde uns gesagt, dass das nicht geht, weil die gesamte Kette (Baugenehmigung, KFW Berechnung, Statik usw. neu gemacht werden müsste.
Ist das richtig? Ich hätte gedacht dass es unerheblich ist welches Fenster man einsetzt, wenn der Durchbruch doch bereits da und abgesegnet ist.

Kann mir jemand sagen ob das wirklich so ist, oder ggf nur eine Ausflucht um keine Aufwände zu haben.

Würde mich freuen eine Einschätzung und vielleicht sogar eine Fachmeinung zu bekommen.
 
G

Gudeen.

Für die Baugenehmigung ist das egal, für die Statik evtl. Nicht.
Aber wenn du mit Bauträger baust, ist es letztlich egal, warum er nicht möchte. Weniger Aufwände zu haben ist das schon ein guter Grund...
 
Y

ypg

Statik kann ich mir auch vorstellen: es ist halt einfacher, einen Meter oberhalb des Fensters zu überbrücken als 3 Meter.
kfw sollte es nicht betreffen, wenn die FensterFläche gleich bleibt.
Baugenehmigung selbst dürfte das auch nicht tangieren, zur Not macht man einen Änderungsantrag.
 
Tolentino

Tolentino

Nee die Öffnung ist doch schon größer. Er will von Hebe/schiebe auf Doppelflügel wechseln. M. E. Dürfte das keinen Unterschied machen, aber ich kann mich auch irren, da ich nicht weiß ob der feststehende Teil einer HS-Tür evt statisch tragend sein kann
 
kbt09

kbt09

In beiden Fällen werden aber aus 2 Einzeltüren = 2 Löchern in der Wand EIN breiteres Loch in der Wand. Und, ich verstehe das Statik-Argument auch nicht so ganz. Wichtige Info wäre vielleicht noch, wie breit soll das ganz werden?
 
Zuletzt aktualisiert 15.06.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3141 Themen mit insgesamt 42431 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Baugenehmigung für andere Fenster mit Bauträger
Nr.ErgebnisBeiträge
1Verhalten bei drohendem Verzug durch Bauträger Beiträge: 48
2Baugenehmigung von 1931 nicht eingehalten Beiträge: 35
3Herangehensweise Erstkontakt Bauträger & Fertigbauanbieter Beiträge: 24
4Würdet ihr nochmal selber bauen oder Bauträger? Beiträge: 31
5Stützmauer 2 m Höhe ohne Statik Gutachten? Beiträge: 10
6Bauträger verweigert Herausgabe von Unterlagen Beiträge: 32
7Baugenehmigung vor Fertigstellung der Erschließung Beiträge: 31
8Änderung Außenmaße nach Baugenehmigung? Beiträge: 17
9BAFA-Förderung für Wärmepumpe (Luft-Wasser-Wärmepumpe) bei Bau mit Bauträger Beiträge: 25
10Baugenehmigung vor Baufinanzierung? Beiträge: 11
11Bauen mit anderen Steinen als in Genehmigungsplanung und Statik Beiträge: 12
12Fliesen gebrochen Gewährleistung? Neubauwohnung vom Bauträger Beiträge: 13
13Bauvorhaben und Baugenehmigung realisierbar? Beiträge: 97
14Muss der Bauträger das Bodengutachten herausgeben? Beiträge: 18
15Erstes Gespräch mit Bauträger - erste Zahlen... Beiträge: 64
16Grundstück - Kann man heute überhaupt noch ohne Bauträger bauen? Beiträge: 64
17Falschaussage Vertriebspartners bei Bauträger Beiträge: 12
18Erfahrungen mit Waldumwandlung im Zuge der Baugenehmigung in Brandenburg Beiträge: 20
19Nach Baugenehmigung Garage verschieben? Beiträge: 11
20Bauträger sagt: Nicht noch mehr dämmen! Beiträge: 12

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben