Besser wäre ein Lageplan mit allen geplanten Gebäuden und der Bebauungsplan mit allen verfügbaren Dokumenten. Falls es letzteren online gibt einen Hinweis - keinen Link! - auf den Fundort (Gemeinde, Bebauungsplan-Name oder - Nummer).Gerne kann ich auch ein Foto teilen mit der Grundstücks Ansicht.
Das kommt darauf an ... s.o.Jetzt zu meiner Frage, kann /darf ein kleines Sauna Häuschen am Grundstücksrand zum Nachbarn stehen?
Das kommt darauf an ... s.o.Und darf die Sauna über der Baugrenze lt. Bebauungsplan stehen?
Das kommt darauf an ... ob sie z.B. einen Ruheraum beinhaltet.Sauna ist eben schon ein Aufenthaltsraum
Bis 75m³ ist diese auch nicht erforderlich.Da wird man keine Genehmigung dafür bekommen
So ist es. Nur, dass meistens zur Partyzeit niemand im Dienst ist, der ein bauordnungsbehördliches Verfahren einzuleiten vermag. Und am Montag ist wieder der alte Zustand der Garage hergestellt, so dass auch eine Nutzungsuntersagung ins Leere liefe.Eine Garagenparty wäre dann auch untersagt, sofern die Garage auf der Grundstücksgrenze steht?
Ist er auch, jedenfalls in der Klarheit, die man von einem Gesetz erwarten kann.Sorry, aber dann müsste der Begriff Garage in der Verordnung oder in einem anderen Gesetz klar definiert sein.
§2, Absatz 7, BbgBOWo findest du das?
Dann ist der eigentliche Aufenthaltsraum, also der Raum wo der Ofen steht, kein Aufenthaltsraum? Sondern in diesem Falle ist tatsächlich der Ruheraum der Aufenthaltsraum?...
Das kommt darauf an ... ob sie z.B. einen Ruheraum beinhaltet.
...
Dann ist der eigentliche Aufenthaltsraum, also der Raum wo der Ofen steht, kein Aufenthaltsraum?
Wobei die Definition des Aufenthaltsraums scheinbar umstritten ist.
Ich habe mal ein Urteil gelesen, welches ich natürlich nicht mehr finde, dass eine Einraumsauna kein Aufenthaltsraum ist und daher abstandsflächenrechtlich privilegiert ist.Nach allem was ich in meiner Recherche rausgefunden habe, ist die Sauna im Grenzbereich wegen dem Aufenthaltsraum eine Grauzone die noch nicht richterlich geklärt ist.