Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

4,80 Stern(e) 9 Votes
Tarnari

Tarnari

Wie verhält sich denn das ganze, wenn die Schlussrechnung nach Abnahme aller Leistungen erstellt werden soll, allerdings noch Mängel bestehen? D.h. die eigentliche Leistung ist vor dem 1.7. erfolgt, die Beseitigung der Mängel dann entsprechend später.
Wenn noch nicht abgenommen (stichwort leistungsübergabe) wurde, dann gilt der jeweils geltende USt.-Satz. Soweit die bisherige Regelung und meines Erachtens auch die jetzige.
Wenn Abnahme erfolgt und nachträglich Mängel gerügt, sieht es möglicherweise anders aus.
 
H

Holger S

Hallo Zusammen,
Zugegebenermaßen habe ich nicht alle 35 Seiten hier gelesen.

Möchte trotzdem unsere Erfahrung bezüglich der Reduzierung der Mehrwertsteuer bzw Umsatzsteuer teilen.

Wir haben mit DFH AG ( Okal Haus, Massa Haus und Allkauf Haus ) ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus gebaut und hatten unsere Endabnahme Ende Juli.

Haben auch vor Kurzem unsere Schlussrechnung und eine Mitteilung zum Thema Mehrwertsteuerreduzierung bekommen.

Die DFH ( im speziellen Fall bei uns Okal Haus) gibt "nur" die 3% Reduzierung auf die Rechnungen, die im Zeitraum vom 01.07 bis 31.12. ausgestellt wurden/werden.
Rückwirkend wird keine Reduzierung der Mwst gewährt.

Da es sich bei uns jetzt um die Schlussrechnung handelt, bekommen wir nur auf die letzten 10% der Projektsumme eine MWSt von 16%. Alles bereits zuvor gezahlten Abschlagszahlungen, wurden mit 19% berechnet und nicht geändert.

Zwei Anwälte haben uns gesagt, dass laut Empfehlung der Finanzverwaltung auch die zuvor gezahlten Rechnungen nachträglich reduziert werden sollten.

Ein Arbeitskollege von mir baut gerade mit Heins van Heinen. Er hat ein Schreiben bekommen, dass sie auch bereits gezahlte Teilrechnungen nachträglich reduziert werden, wenn die Abnahme vor dem 31.12.2020 stattfinden wird.

Leider muss ich in diesem Fall erneut feststellen, dass die Entscheidung mit Okal Haus (DFH) zu bauen eine Fehlentscheidung war.
 
Tolentino

Tolentino

Darf man eigentlich in so einem Fall auch die 2,5x % einbehalten? Man behält ja bis zur Abnahme 5% ein.
Wäre ja quasi ein Mangel der Gesamtrechnung
 
kati1337

kati1337

Zwei Anwälte haben uns gesagt, dass laut Empfehlung der Finanzverwaltung auch die zuvor gezahlten Rechnungen nachträglich reduziert werden sollten.

Ein Arbeitskollege von mir baut gerade mit Heins van Heinen. Er hat ein Schreiben bekommen, dass sie auch bereits gezahlte Teilrechnungen nachträglich reduziert werden, wenn die Abnahme vor dem 31.12.2020 stattfinden wird.

Leider muss ich in diesem Fall erneut feststellen, dass die Entscheidung mit Okal Haus (DFH) zu bauen eine Fehlentscheidung war.
So wie ich das verstehe macht deren Argumentation nur die Schlussrechnung zu reduzieren auch keinen besonders großen Sinn. Die Abschlagszahlungen nicht nachträglich zu verrechnen und die MwSt nicht anzupassen wäre nur zulässig wenn ihr vorher Teilabnahmen gemacht hättet.
Da ihr ja (vermutlich) die gesamte Leistung zu Ende Juli abgenommen habt fällt auch auf die gesamte Leistung nur 16% MwSt an, folglich habt ihr in den Abschlägen zuvor zu viel MwSt entrichtet. Diese gehört verrechnet.
 
Musketier

Musketier

@Holger S

Du hast Anrecht auf eine ordnungsgemäße Rechnung. Die hast du nicht erhalten.
Ich würde eine Aufstellung erstellen, den Gesamtnettobetrag mit 16% ausrechnen und von dieser Bruttosumme die bisherigen Bruttoabschläge abziehen.
Das wird überwiesen und nicht mehr. Danach diese Aufstellung Okal Haus zusenden und eine ordnungsgemäße Rechnung verlangen.

Ich kenne das von Architekten und Bauingenieuren. Da werden die Rechnungen für die Kunden kontrolliert und falsche berechnete Positionen, Preise, Steuerberechnungen, Skonto etc. direkt auf der Rechnung handschriftlich sauber korrigiert. Je nachdem, wie die Rechnung aussieht, könntest du das auch so machen.


Annahme: keine Teilabnahmen vereinbart
 
B

Ben-man

Ich habe gestern auch mit unserer Baufirma gesprochen. Die machen sich es einfach und sagen "Das entscheiden die Firmen der einzelnen Gewerke selbst" - finde ich komisch weil mit den einzelnen Firmen haben wir ja keinen Vertrag abgeschlossen. Bin mal gespannt was es da noch für einen Tumult geben wird
 
Zuletzt aktualisiert 16.06.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 816 Themen mit insgesamt 16814 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauen mit Okal Haus - Erfahrungsaustausch Beiträge: 14
2BAFA-Förderung hängt an Formular "Bestätigung des Bauträgers" Beiträge: 20
3Allkauf Haus Fertighaus-Werkvertrag nicht änderbar - Rechtlich ok? Beiträge: 11
4Erfahrungen mit Allkauf Haus im Raum BaWü Beiträge: 11
5Allkauf Haus Finanzierungsvorbehalt Beiträge: 50
6Fertighaus Pro-Contra Beiträge: 18
7Besonderer Grundriss oder langweilig mit Keller? Beiträge: 20
8Sind die Sachen in diesen Bemusterungszentrenwirklich zu teuer? Beiträge: 13
9Fertighaus oder Massivhaus - Erfahrungen und Empfehlungen? Beiträge: 17
10Hausbau (Massa Haus GmbH oder alternative) Beiträge: 10
11Hausvertrag Massa Haus GmbH aus Simmern - Vorbereitung Beiträge: 10
12Allkauf Haus Erfahrungen - Wer kann über die Firma berichten? Beiträge: 10
13Hausplanung mit Massa Haus GmbH Simmern. Erste Erfahrung Beiträge: 13
14Massa Haus GmbH aus Simmern. Wir suchen Betroffene Beiträge: 17
15Absage des Montagetermins bei Allkauf Haus - Kosten oder Schadenersatz? Beiträge: 36
16Massa Haus Erfahrungen Simmern: Angebot, Kaufvertragspreis garantiert? Beiträge: 13
17Okal Haus Erfahrungen? Okal Haus Preise? Beiträge: 48
18Allkauf Haus. Erfahrung zum Thema Rücktritte Beiträge: 18
19Einstieg in das Vorhaben "Neubau" Beiträge: 24
20Hausbau-Firma mit Grundstücken-Suche in NRW? Beiträge: 10

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben