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moep123
Hallo in die Runde,
wir informieren uns derzeit über Bausparverträge und waren kurz vor dem Abschluss eines solchen. Aufgefallen ist dabei dieser Hinweis der Bausparkasse (in dem Fall LBS, habe es auch in entsprechenden Angeboten der BHW gesehen), in den Geschäftsbedingungen:
Hat der Bausparer im vorangegangenen Kalenderjahr die Summe der Regelsparbeiträge nicht in voller Höhe geleistet,kann die Bausparkasse den Bausparer inTextform mit einer Frist von 3 Monaten auffordern,den entsprechenden Differenzbetrag nachzuzahlen.Die Nachforderung darf dabei die Differenz der seit Vertragsbeginn zu zahlenden Regelsparbeiträge abzüglich der tatsächlich erbrachten Sparzahlungen (Regelsparbeiträge und Sonderzahlungen) nicht überschreiten.Kommt der Bausparer dieser Aufforderung nicht nach,kann die Bausparkasse den Bauspar-
vertrag gemäß § 14 Abs.5a) kündigen.
Von vornherein waren vereinbart 600 € monatlich, um binnen 15 Jahren Richtung 225.000 € zu kommen. Weniger und mehr sollen zu jedem Zeitpunkt völlig problemlos möglich sein. Der Regelsparbetrag - von dem bis dahin keine Rede war - beträgt 916 €. Es entspricht nicht unbedingt der in den Beratungen allseits gepriesenen Flexibilität, wenn die Bausparkasse zu jedem Zeitpunkt sagen kann "so, nun aber nicht mehr". Man stelle sich das nach 10 Jahren vor, wenn tatsächlich nur 600 € monatlich gezahlt wurden ... Das ist doch nicht seriös, oder?
wir informieren uns derzeit über Bausparverträge und waren kurz vor dem Abschluss eines solchen. Aufgefallen ist dabei dieser Hinweis der Bausparkasse (in dem Fall LBS, habe es auch in entsprechenden Angeboten der BHW gesehen), in den Geschäftsbedingungen:
Hat der Bausparer im vorangegangenen Kalenderjahr die Summe der Regelsparbeiträge nicht in voller Höhe geleistet,kann die Bausparkasse den Bausparer inTextform mit einer Frist von 3 Monaten auffordern,den entsprechenden Differenzbetrag nachzuzahlen.Die Nachforderung darf dabei die Differenz der seit Vertragsbeginn zu zahlenden Regelsparbeiträge abzüglich der tatsächlich erbrachten Sparzahlungen (Regelsparbeiträge und Sonderzahlungen) nicht überschreiten.Kommt der Bausparer dieser Aufforderung nicht nach,kann die Bausparkasse den Bauspar-
vertrag gemäß § 14 Abs.5a) kündigen.
Von vornherein waren vereinbart 600 € monatlich, um binnen 15 Jahren Richtung 225.000 € zu kommen. Weniger und mehr sollen zu jedem Zeitpunkt völlig problemlos möglich sein. Der Regelsparbetrag - von dem bis dahin keine Rede war - beträgt 916 €. Es entspricht nicht unbedingt der in den Beratungen allseits gepriesenen Flexibilität, wenn die Bausparkasse zu jedem Zeitpunkt sagen kann "so, nun aber nicht mehr". Man stelle sich das nach 10 Jahren vor, wenn tatsächlich nur 600 € monatlich gezahlt wurden ... Das ist doch nicht seriös, oder?