M
mirakuli
Hallo zusammen,
wir sind kurz davor einen Vertrag mit einem GU für die Erstellung einer Stadtvilla abzuschließen und sind neben anderem auch über diesen Zahlungsplan gestolpert, der uns insbesondere in Bezug auf die relativ hohe erte Rate und noch viel mehr hinsichtlich der letzten Rate, die mit dem Attribut "abnahmefertig" versehen ist, gestlopert. Müsste da nicht zumindest zwischen Abnahme und mangelfreiem Zustand differenziert werden? Was ist euer Eindruck des Zahlungsplans? Danke für euer Feedback
Zahlungsplan
Seite 8 von 11
Nr. Rate Beschreibung
1. 10 % nach Fertigstellung des Bauantrages bzw. der Bauanzeige (wobei 5% der gesamten
Auftragssumme vom AG vorläufig einbehalten werden dürfen, bis die
Fertigstellungsbürgschaftsurkunde
übergeben worden ist, vgl. §7 & §8 des Bauvertrages)
2. 10 % nach Fertigstellung Sohle/Fundamente im EG oder KG
3. 10 % nach Fertigstellung der Außenwände und Innenwände im EG ohne Verblendung
4. 10 % nach Richten des Dachstuhls
5. 10 % nach Fertigstellung der Verblendung ohne Sohlbänke
6. 10 % nach Fertigstellung der Dachdecker- und Klempnerarbeiten (ohne Fallrohre)
7. 5 % nach Einsetzen der Fenster und Außentüren (ohne Versiegelung und Feineinstellung)
8. 4 % nach Fertigstellung der Elektrorohinstallation
9. 3 % nach Fertigstellung der Putzarbeiten
10. 3 % nach Fertigstellung des Trockenbaus
11. 3 % nach Fertigstellung der Heizungsrohinstallation
12. 3 % nach Verlegen des Estrich
13. 3 % nach Verlegen der Fliesen (ohne Sockelleisten)
14. 2 % nach Fertigstellung der Heizung- und Sanitärinstallation
15. 2 % nach Fertigstellung der Elektroinstallation
16. 2 % nach Einsetzen der Innentüren
90 % Zwischensumme bis Rate 16
17. 10 % nach abnahmereifer Fertigstellung
100 %
wir sind kurz davor einen Vertrag mit einem GU für die Erstellung einer Stadtvilla abzuschließen und sind neben anderem auch über diesen Zahlungsplan gestolpert, der uns insbesondere in Bezug auf die relativ hohe erte Rate und noch viel mehr hinsichtlich der letzten Rate, die mit dem Attribut "abnahmefertig" versehen ist, gestlopert. Müsste da nicht zumindest zwischen Abnahme und mangelfreiem Zustand differenziert werden? Was ist euer Eindruck des Zahlungsplans? Danke für euer Feedback
Zahlungsplan
Seite 8 von 11
Nr. Rate Beschreibung
1. 10 % nach Fertigstellung des Bauantrages bzw. der Bauanzeige (wobei 5% der gesamten
Auftragssumme vom AG vorläufig einbehalten werden dürfen, bis die
Fertigstellungsbürgschaftsurkunde
übergeben worden ist, vgl. §7 & §8 des Bauvertrages)
2. 10 % nach Fertigstellung Sohle/Fundamente im EG oder KG
3. 10 % nach Fertigstellung der Außenwände und Innenwände im EG ohne Verblendung
4. 10 % nach Richten des Dachstuhls
5. 10 % nach Fertigstellung der Verblendung ohne Sohlbänke
6. 10 % nach Fertigstellung der Dachdecker- und Klempnerarbeiten (ohne Fallrohre)
7. 5 % nach Einsetzen der Fenster und Außentüren (ohne Versiegelung und Feineinstellung)
8. 4 % nach Fertigstellung der Elektrorohinstallation
9. 3 % nach Fertigstellung der Putzarbeiten
10. 3 % nach Fertigstellung des Trockenbaus
11. 3 % nach Fertigstellung der Heizungsrohinstallation
12. 3 % nach Verlegen des Estrich
13. 3 % nach Verlegen der Fliesen (ohne Sockelleisten)
14. 2 % nach Fertigstellung der Heizung- und Sanitärinstallation
15. 2 % nach Fertigstellung der Elektroinstallation
16. 2 % nach Einsetzen der Innentüren
90 % Zwischensumme bis Rate 16
17. 10 % nach abnahmereifer Fertigstellung
100 %