Statik Carports berechnen - Bauplan mit Spitzdach

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P

pflaume massiv

Guest
Hallo zusammen,

mich quält seit Tagen ein Problem. Und da frage ich mal um Rat.
Ich möchte gerne ein Carport bauen mit normalen Spitzdach/Walmdach.

Zu den einschlägigen Angeboten gibt es einen Plan des Herstellers und auch eine Statik. Da ich nun nicht gerne den Bausatz kaufen wollte, dachte ich ich baue alles eins zu eins nach. Darf man dann die Statik verwenden?
Man könnte die Statik doch dafür verwenden eine neue zu berechnen oder?

Würde mal eure Meinung interessieren. Maschinen und Schreiner sind vorhaben.
Eine Einschränkung gegenüber der Serie gibt es. Ich wollte Leimholzbinder verwenden anstatt des KVH.

Grüße

redfish
 
L

Lily

Guest
Hi,

warum solltest du die Statik nicht verwenden dürfen ? So ein Carport ist doch wie der andere und wenn du das selber berechnen lässt dann kommt da sicher nichts anderes raus.

Beagle
 
L

Lily

Guest
Hi,

ehe du anfängst zu bauen denk bitte dran dass man für einen Carport einen Plan und einen Genehmigung braucht.

by Wurm
 
J

JOERG24

Einfach mal in die Bauordnung sehen. Die sagt was gebaut werden darf und was nicht und was man dafür braucht.

Ich würde auch dazu raten. Früher musste man ja nur mit Bussgeldern im verträglichen Bereich rechnen. Heute ist aber oft ein Abriss gefordert wenn's nicht genehmigt war.

Kann man da die Statik kaufen ohne den Bausatz ?
 
D

Danton

Hallo Pflaume massiv,

Nun mal eins nach dem anderen.

1. Zu jedem in Deutschland geplanten Bauvorhaben, hierzu zählt auch ein Carport, ist ein Standsicherheitsnachweis (statische Berechnung) zwingend erforderlich. Dies steht so auch in den Landesbauordnungen. Ob die Statik zur Prüfung einzureichen ist oder nicht, hängt davon ab, wer diese aufstellt.
Ingenieure mit entsprechender Berufserfahrung sind in der Regel von der Prüfung befreit.

2. Die statische Berechnung, auch die, die einem im Handel erhältlichen Carport beiliegt, ist urheberrechtlich geschützt.

3. Ob ein Carport an der vom Bauherren gewünschten Stelle und in der gewünschten Größe genehmigungsfähig ist, läßt sich auf dem Bauamt der zuständigen Gemeinde ganz einfach erfragen.

4. Je nach Landesbauordnung dürfen Bauvorhaben bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei errichtet werden, dies erfährt der Laie auch auf dem zuständigen Bauamt. Eine statische Berechnung muß trotzdem vorliegen.

Hiermit ist hoffentlich vieles klarer geworden.
Gruß Danton
 
Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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