Schaden durch Wetter ???

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S

Sebastian79

In dem Fall ist der Rohbauer selbst verantwortlich für sein Gewerk...allerdings wirst Du wohl nie erfahren, ob er das irgendwo aufgeschlagen hat ;).

Aber fängt ja schon gut an :(
 
V

Voki1

Werkvertrag -> Erfolg geschuldet -> Vergütungspflicht nach Abnahme des vertraglich geschuldeten Werks -> hier keine Abnahme erfolgt, da Schaden -> keine Abnahme = keine Vergütung geschuldet.

Manchmal sind die Dinge so einfach. ;)
 
Basti2709

Basti2709

Hast du eine eigene Bauleistungs-/Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Einige Versicherer decken nämlich auch den Verlust (z. B. durch Diebstahl) oder die Beschädigung von Baumaterialien ab.
Ja, ich habe eine Bauleistungsversicherung sowie eine Bauherrenhaftpflicht. Diese deckt solche Schäden auch ab. Laut Bauvertrag hat der AN sich aber verpflichtet, selbst für seine Gewerke Versicherungen abzuschließen.

In dem Fall ist der Rohbauer selbst verantwortlich für sein Gewerk...allerdings wirst Du wohl nie erfahren, ob er das irgendwo aufgeschlagen hat ;).

Aber fängt ja schon gut an :(
Naja, der Preis ist fest...er wird mir das schriftlich begründen müssen, wenn er irgendwo einen Mehrpreis verlangt. Dies kann eigentlich nur bei nicht im Bauvertrag vereinbarten Sonderleistungen entstehen...ich habe ihm jetzt die Bilder zukommen lassen und ihn auf die Beschädigungen hingewiesen. Die Steine werden ausgetauscht...na mal schauen. Werde versuchen mir das Vorort anzuschauen, damit nicht die abgeplatztzen Steine verbaut werden.
 
F

FrankH

Von den abgeplatztzen Steinen können ja immer noch z. B. halbe gemacht werden, die an Wandenden oder -durchbrüchen benötigt werden. Also ist es ja kein Totalverlust für den Unternehmer.
 
Zuletzt aktualisiert 15.05.2024
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