S
Smoothy
Hallo Zusammen,
wir interessieren uns derzeit für ein Grundstück (ca. 600m²). Laut Bebauungsplan sind unter "unzulässige Anlagen" Kniestöcke und Dachgauben aufgeführt.
Die Bebauung mit Max. 2. Vollgeschossen ist erlaubt, alle Dachformen sind zulässig - Dachneigung 0-36 Grad.
Eigentlich wollten wir ein Einfamilienhaus mit Erdgeschoss und Obergeschoss (Kniestock ca. 1,40 - 1,60 m) und Satteldach bauen. Da dies dort ja verboten zu sein scheint, frage ich mich, ob man dies irgendwie trotzdem hinbekommt? Ab wann gilt in Bayern eine Wandhöhe nicht mehr als Kniestock? Ein Haus mit 2 Vollgeschossen hat mit Sicherheit seine Vorteile, gefällt uns aber von der klobigen Optik nicht so gut.
Über ein paar Tipps oder Einschätzungen wären wir sehr dankbar!
Viele Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
wir interessieren uns derzeit für ein Grundstück (ca. 600m²). Laut Bebauungsplan sind unter "unzulässige Anlagen" Kniestöcke und Dachgauben aufgeführt.
Die Bebauung mit Max. 2. Vollgeschossen ist erlaubt, alle Dachformen sind zulässig - Dachneigung 0-36 Grad.
Eigentlich wollten wir ein Einfamilienhaus mit Erdgeschoss und Obergeschoss (Kniestock ca. 1,40 - 1,60 m) und Satteldach bauen. Da dies dort ja verboten zu sein scheint, frage ich mich, ob man dies irgendwie trotzdem hinbekommt? Ab wann gilt in Bayern eine Wandhöhe nicht mehr als Kniestock? Ein Haus mit 2 Vollgeschossen hat mit Sicherheit seine Vorteile, gefällt uns aber von der klobigen Optik nicht so gut.
Über ein paar Tipps oder Einschätzungen wären wir sehr dankbar!
Viele Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
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