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motorradsilke
Wir wollen auf unserem Grundstück unser bisheriges Haus abreißen und neu bauen lassen. Das Grundstück liegt in Brandenburg.
Es gibt keinen Bebauungsplan.
Nun stehen auf dem Grundstück ein paar Garagen, die z.T. schon beim Kauf da standen, z.T. haben wir sie errichtet. Es handelt sich um einfache Blechgaragen.
Leider überschreiten wir damit die erlaubten Abstandsflächen zu einem Nachbargrundstück. Das hat bisher Niemanden interessiert, weil das Nachbargrundstück nur ein Weg und damit nicht bebaut ist.
Wenn wir nun das Grundstück vermessen lassen, werden diese ja auch mit aufgenommen, und das Bauamt bekommt davon Kenntnis.
Nun meine Befürchtung:
Wird das Bauamt die Baugenehmigung verweigern, bis die Garagen abgerissen sind? Oder sind das zwei unabhängige Verwaltungsakte?
Die Grundflächenzahl wird durch die Garagen nicht überschritten. Wir haben auch kein Problem damit, zwei der Garagen zurückzubauen, da wir sie eigentlich nicht mehr benötigen. Aber es wäre blöd, wenn wir das vor dem Neubau tun müssten, weil wir sie noch während des Baus als Abstellflächen nutzen möchten. Außerdem würde das zusätzliche Zeit kosten, die wir nicht haben.
Es gibt keinen Bebauungsplan.
Nun stehen auf dem Grundstück ein paar Garagen, die z.T. schon beim Kauf da standen, z.T. haben wir sie errichtet. Es handelt sich um einfache Blechgaragen.
Leider überschreiten wir damit die erlaubten Abstandsflächen zu einem Nachbargrundstück. Das hat bisher Niemanden interessiert, weil das Nachbargrundstück nur ein Weg und damit nicht bebaut ist.
Wenn wir nun das Grundstück vermessen lassen, werden diese ja auch mit aufgenommen, und das Bauamt bekommt davon Kenntnis.
Nun meine Befürchtung:
Wird das Bauamt die Baugenehmigung verweigern, bis die Garagen abgerissen sind? Oder sind das zwei unabhängige Verwaltungsakte?
Die Grundflächenzahl wird durch die Garagen nicht überschritten. Wir haben auch kein Problem damit, zwei der Garagen zurückzubauen, da wir sie eigentlich nicht mehr benötigen. Aber es wäre blöd, wenn wir das vor dem Neubau tun müssten, weil wir sie noch während des Baus als Abstellflächen nutzen möchten. Außerdem würde das zusätzliche Zeit kosten, die wir nicht haben.