Naja, der Notar muss ja eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vor der Grundbucheintragung einholen. da wird das Finanzamt den Vertrag in Kopie kriegen. Selbst wenn das zwei Verträge (für Grundstück und Bau getrennt) sind, kriegen die das ja mit, denke ich. Denn wenn Finanziert wird, wird ja auch der Betrag für den Hausbau in das Grundbuch geschrieben. Ich vermute dadurch kriegen die Ämter das mit.
Wenn Verkäufer und Auftragnehmer des Hausbaus allerdings getrennte Personen sind, wüsste ich nicht wie.