11ant
Ach - ich dachte, die "das ist ja auch Werbung für Sie" Kunden wären ein "Privileg" von Webdesignern *LOL*Ein anständiger Architekt*in hätte das als Akquise abgetan und sich gefreut wenn du irgendwann damit wieder gekommen wärst... jetzt hat die Dame sich halt disqualifiziert...
Ich finde diese "Kultur" der Erwartung kostenloser Appetithäppchen zum *wennichdassagtewürdeichvermutlichgesperrt*
Abrupte Kündigungen von Architektenverträgen sieht die "Konstruktion" der Honorartabelle eigentlich nicht vor, da bleibt der Architektin garnichts anderes übrig, als Stundenpauschalen gewissermaßen als Vergleichsangebot zu berechnen. Fünf Stunden - die zum Vergleich bei einem Zörtifeit Endschiniehr in der Eitieh sechshundert Euronen wären (Architektin ist keine Anlerntätigkeit !) - sind da äußerst kundenfreundlich, und im Sinne von @Gerddieter schon eindeutig als das besagte Signal "ich freue mich, wenn Sie wiederkommen" zu sehen. Wenn der TE das auch nochVielleicht schreibt die Architektin ihre Rechnungen nicht selbst und der Vorgang ist bei einer Assistenz nach Schema F durchgerauscht.
als eine einzelne, mit dem Faktor 5 berechnete Stunde verspottet, schlägt das m.E. dem Faß den Boden aus. Bereits die Grundhaltung, ein (wenn auch offenbar unterschätztes) umfangreiches qualifiziertes Tätigwerden als "Geschäftsanbahnung" zu betiteln, verursacht mir ein mehrminütiges Kopfschütteln über dieses Maß an Verbraucherarroganz.einen Stundensatz nach HOAI mal fünf