Der GU würde die Sockelabdichtung auf Wunsch korrigieren und nach DIN ausführen. Er sagt aber, er kann dann nicht die Garantie dafür übernehmen, dass sie dicht ist und das müsste ich auch unterschreiben. Verstehe ich nicht, dass man etwas unterschreiben soll, wenn nach DIN ausgeführt wird.
Aktuell ist es ja so ausgeführt.
Der Sachverständige sagt, offiziell kann er es nicht freigeben, dass die Ausführung so verbleibt. Ich habe ihn explizit gefragt, wie er es machen würde, wenn es sein Haus wäre und er an meiner Stelle sitzen würde. Er sagt, dann sei ein Beibehalten der nicht DIN gerechten Ausführung im Sinne des Bauablaufs zu erwägen, wenn ich 15 Jahre Gewährleistung zugesagt bekomme, was möglich wäre.
Bin jetzt völlig verunsichert, was ich machen soll.
Zu den Fenstern möchte er sich wie erwartet nicht einlassen. Er sagt, die aktuelle Schwelle vom Rohfussboden aus zu den Terrassentüren, die derzeit ca. 36-38cm beträgt, werde sehr wohl nach Einbringungen des Estrichs und des Bodenaufbaus auf 15cm gehen. Das sei bedingt durch Rohbautoleranzen, Estrichtoleranzen und ein Meter-Riss (?), an dem sich die Handwerker orientieren.
Ich bin immer davon ausgegangen 16cm Estrich und vielleicht 1-1,5cm Parkett und das war´s.
Der Sachverständige meint, das seien Schutzbehauptungen und er kann sich nicht vorstellen, dass die Schwelle von 15cm wirklich erreicht wird.
Habe den SV heute noch mal nach dem Putz gefragt. Er meint, eine höherwertigere Ausführung sei nur i. V. m. e. WDVS empfehlenswert. Hier bei mir reiche die Standardausführung aus.