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meili-1
Hallo zusammen
Wer weiss hier, ab welcher Raumhöhe dieser als "Wohnraum" bezeichnet werden darf? und in welcher Norm oder Verordnung dies gesetzlich geregelt ist?
Gibt es hierfür grundsätzliche Mindestanforderungen an die Höhe des Wohnraumes und sind diese auch durch einen Bauträger zu erbringen, wenns im Kaufvertrag (Baubschreibung) einer Eigentumswohnung der bekannte Satz -Grundlage der Ausführung sind Baugesetzbuch... die anerkannten Regeln der Bautechnik, DIN-Vorschriften sowie VOB steht?
Kleine Anmerkung: Meine Internetrecherchen lieferten dafür nur die Raumhöhen für das Dachgeschosse als Grundlage für die Wohnflächen Berechnung - 1m, bzw. 2m-Linie - grundsätzliches über die Wohnraumhöhe war da aber leider nicht zu finden!
Wer weiss hier, ab welcher Raumhöhe dieser als "Wohnraum" bezeichnet werden darf? und in welcher Norm oder Verordnung dies gesetzlich geregelt ist?
Gibt es hierfür grundsätzliche Mindestanforderungen an die Höhe des Wohnraumes und sind diese auch durch einen Bauträger zu erbringen, wenns im Kaufvertrag (Baubschreibung) einer Eigentumswohnung der bekannte Satz -Grundlage der Ausführung sind Baugesetzbuch... die anerkannten Regeln der Bautechnik, DIN-Vorschriften sowie VOB steht?
Kleine Anmerkung: Meine Internetrecherchen lieferten dafür nur die Raumhöhen für das Dachgeschosse als Grundlage für die Wohnflächen Berechnung - 1m, bzw. 2m-Linie - grundsätzliches über die Wohnraumhöhe war da aber leider nicht zu finden!