Plattenlieferant vs. Bodenleger, wer hat recht?

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Hallo,
Die Fugenbreiten ergeben sich im allgemeinen aus der Differenz der Nennmasse und Herstellermasse oder sind durch Verlegernormen als Empfehlung vorgegeben. Folgendes gilt als Empfehlung:

Kantenlängen bis 100 mm: etwa 2 mm
von 100 - 200 mm: etwa 3 mm
von 200 - 600 mm: etwa 4 mm

Bevor es aber zum Streit zwischen dem Laien und den Fachleuten kommt, lassen Sie sich anhand der SIA Norm 248 ("Allgemeine Bedingungen für Platten-Arbeiten - Beläge und Bekleidungen mit. Keramik, Glas und Asphalt") oder eines der Merkblätter des Schweizerischen Plattenverbandes "SPV" die Stellungnahmen der Beteiligten erläutern.
Wenn der Architekt z.B. meint, alles sei nicht so schlimm, sollte er das nachweisen können: "Wie sieht das mit den zulässigen Toleranzen aus?"
Auch der Plattenlieferant sollte seine Meinung, die gelieferten Platten seien mit einer 2mm-Fuge verlegbar, fachlich (z.B. SIA 248) belegen können: "Auf welche Norm oder Empfehlung bezieht sich der Lieferant?"

Interessant wären bei der SIA 248 aus Kapitel 5 Ausführung die Abschnitte 5.2 Verlegung und 5.3 Toleranzen der Plattenarbeiten.
 
Zuletzt aktualisiert 01.06.2024
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