Hallo,
Nun komme ich aber an meine Grenzen; über etwa anfallende Kosten über Grundbuch, Notar und Handänderung hinaus kann ich leider nichts sagen.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass der Wohnungskauf keine "versteckten" Erschwernisse mit sich bringt, wäre der beste Weg, sich bei der Eigentümergemeinschaft zu erkundigen.
Über den Umgang mit eventuell bestehenden Pfandrechten, sollte man einen Notar befragen, da gibt es verschiedene Möglichkeiten, die ich aus Mangel an Kenntnissen (bin Architekt, kein Immobilienfachmann) nicht erläutern kann - das würde mir auch in Deutschland zu schwer fallen. Das Immobolienrecht ist vom Bau- und Architektenrecht schon recht weit entfernt.
Wie ich das recherchiert habe, wird ein Betreibungsauszug gerne von potentiellen Mietern oder Käufern verlangt, eher nicht von Verkäufern; wenn Sie allerdings die Gefahr sehen, dass eine eventuell zu leistende Anzahlung auf den Kaufpreis von einem insolventen Verkäufer zweckentfremdet werden könnte, wäre die Anforderung eines Betreibungsauszuges sinnvoll.