ᐅ Zuständigkeit des Architekten bei KfW-Interesse und weiteres
Erstellt am: 13.07.18 11:44
Ruhrgebiet2326.01.19 18:02
Die Erstellung der LV war Sache des jungen Architekten. Das Vorgehen kann ich aber nicht beweisen, das hat er uns am Mittwoch mündlich mitgeteilt.
Domski26.01.19 18:09
Ruhrgebiet23 schrieb:
Die Erstellung der LV war Sache des jungen Architekten. Das Vorgehen kann ich aber nicht beweisen, das hat er uns am Mittwoch mündlich mitgeteilt.Kannst du beweisen. Lass dir alle KV's zeigen und den Ausschreibungstext. Dann vergleiche in Ruhe. Selbst wenn es kein 100% Copy&Paste war, solltest du die "Vorlage" entdecken, so er denn wirklich so gearbeitet hat.
Kriegt meine Frau bei der Kontrolle von Klassenarbeiten auch hin und wieder auf den Tisch
Ruhrgebiet2326.01.19 19:15
Nein, er hat Leistungsverzeichnisse an die Gewerke geschickt und diese haben es dann ausgefüllt. Welches das ursprüngliche Angebot war, kann ich entsprechend nicht mehr sehen.
Domski, schau mal, was ich beruflich mache. (wink zu deiner Frau)
Domski, schau mal, was ich beruflich mache. (wink zu deiner Frau)
Dr Hix26.01.19 19:39
Ruhrgebiet23 schrieb:
Wir haben HOAI 1-8 beauftragt und daran eben nicht gespartDoch, habt ihr. Mal geschaut, was nach HOAI bei eurer Bausumme das reguläre Honorar wäre?
Domski26.01.19 19:58
Ruhrgebiet23 schrieb:
Nein, er hat Leistungsverzeichnisse an die Gewerke geschickt und diese haben es dann ausgefüllt. Welches das ursprüngliche Angebot war, kann ich entsprechend nicht mehr sehen.
Domski, schau mal, was ich beruflich mache. (wink zu deiner Frau)OK, dann vergiss was ich gesagt habe. Dann habe ich sein Vorgehen nicht ganz verstanden. Also hat er doch nicht einfach das erste Angebot als LV weiterverteilt? Oder haben alle andern nur noch Preise an seinen Vordruck geschrieben?
MayrCh26.01.19 20:12
Ruhrgebiet23 schrieb:
Das Vorgehen kann ich aber nicht beweisenNatürlich. Du rufst bei den Bietern an und fragst, ob die ein LV ausgefüllt haben oder Ihr Angebot auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung abgegeben haben. Hier sollte im Bedarfsfall gegenüber dem Architekt aber schon die Vorankündigung reichen, so vorzugehen.Domski schrieb:
Also hat er doch nicht einfach das erste Angebot als LV weiterverteilt?So habs zumindest ich verstanden. Anhand einer funktionalen Leistungsbeschreibung schnell ein Angebot eingeholt und daraus mittels C&P ein LV gemacht.