ᐅ Zusammensetzung Gehaltsberechnung Z15 Darlehen
Erstellt am: 04.01.26 11:58
D
dereks12304.01.26 11:58Hallo zusammen,
ich versuche gerade herauszufinden, wie genau das Bruttoeinkommen bei der Z15-Förderung in BW berechnet wird. Es gibt nämlich Aussagen in Foren und Merkblättern, dass Werbekosten abgezogen werden oder ähnliche Punkte.
Ich finde keine offizielle Quelle, in der das wirklich transparent und nachvollziehbar aufgeschlüsselt ist. In den L-Bank-Merkblättern steht nur sehr allgemein etwas zur Einkommensgrenze. Auch bei einem Anruf hieß es nur: „Reichen Sie einfach alles ein, dann prüfen wir.“
Für eine staatliche Förderung finde ich das ehrlich gesagt ziemlich unklar.
Hat jemand dazu verlässliche Infos oder eigene Erfahrungen?
Danke euch!
ich versuche gerade herauszufinden, wie genau das Bruttoeinkommen bei der Z15-Förderung in BW berechnet wird. Es gibt nämlich Aussagen in Foren und Merkblättern, dass Werbekosten abgezogen werden oder ähnliche Punkte.
Ich finde keine offizielle Quelle, in der das wirklich transparent und nachvollziehbar aufgeschlüsselt ist. In den L-Bank-Merkblättern steht nur sehr allgemein etwas zur Einkommensgrenze. Auch bei einem Anruf hieß es nur: „Reichen Sie einfach alles ein, dann prüfen wir.“
Für eine staatliche Förderung finde ich das ehrlich gesagt ziemlich unklar.
Hat jemand dazu verlässliche Infos oder eigene Erfahrungen?
Danke euch!
N
nordanney04.01.26 12:32dereks123 schrieb:
Hat jemand dazu verlässliche Infos oder eigene Erfahrungen?Guckst Du Bedingungen, da steht es ganz klar:Als Einkommen wird der Brutto-Jahresverdienst herangezogen, welcher voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten am Antragszeitpunkt erzielt wird. Ist das Einkommen für die Zukunft nicht bekannt, so ist das Einkommen der vergangenen 12 Monate heranzuziehen. Sofern eine Reduzierung des Einkommens vorhersehbar ist, so ist das reduzierte Einkommen zu verwenden. Es sind nur feste Bestandteile des Gehalts als Einkommen für die Berechnung der Belastung zu verwenden.
Das Einkommen errechnet sich bei Nicht-Selbstständigen:
Einnahmen (Brutto-Jahresentgelt)
– Werbungskosten
= Anzusetzender Brutto-Jahresverdienst
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