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ᐅ Zurückbehaltungsrecht und keine Abnahme, Wessen Schuld?


Erstellt am: 25.12.22 10:27

hanse98725.12.22 17:45
11ant schrieb:

So richtig vorstellen kann ich mir eine transnationale Planvorlage bei einem deutschen Bauamt auch nicht.

Im Zweifel gibt es einen deutschen Stempelaugust.
11ant25.12.22 17:51
hanse987 schrieb:

Im Zweifel gibt es einen deutschen Stempelaugust.
... mit der entsprechenden Berufshaftpflicht - zumindest für die objektiv klärbaren Schuldfragen. Leider sehe ich den TE hier *hüstel* "nicht ohne beachtlichen eigenen Beitrag zum unbefriedigenden Ergebnis" ;-)
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Emanrobin25.12.22 18:01
Ok ich habs verstanden aber trotzdem danke für eure Antworten.
MayrCh25.12.22 21:56
Emanrobin schrieb:

Es ist spätestens nach 2017 in Deutschland verboten diese einzubauen.
Wo kommt das denn her? Wenn sauber ausgeführt, kann man mit ner KG-Einführung schon leben. Je nach dem, wo du baust, ist eine MSH nicht Stand der Technik.
Tolentino26.12.22 09:59
MayrCh schrieb:

Wo kommt das denn her? Wenn sauber ausgeführt, kann man mit ner KG-Einführung schon leben. Je nach dem, wo du baust, ist eine MSH nicht Stand der Technik.
Habe ich auch gleich mal gegoogelt, weil bei mir nur KG außer beim Trinkwasser (da war es so nen blaues Rohr) benutzt wurde.
Es gab wohl 2016 einige Versorgerverbände die sich darauf geeinigt haben nur noch Hauseinführungen, die gas- und flüssigkeitsdicht sind (Ein- und Mehrspartenhauseinführung) zu erlauben. Hinweise auf gesetzliche Regelungen konnte ich aber nicht finden. Und wenn der Versorger nichts vorscheibt ist es auch weiterhin anders möglich. Und auch in KG kann man Dichtungen einbauen.