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ᐅ Zufahrt oder Zuweg bei Hinterlandbebauung


Erstellt am: 04.06.2024 14:56

Tobi234 04.06.2024 14:56
Hallo,

Ich plane eine Hinterlandbebauung auf einem Grundstück im Familienbesitz. Aktuell läuft eine Bauvoranfrage, bei dem das Grundstück über einen 3m breiten Zuweg erschlossen werden soll. Laut Gemeindeordnung müssen beim Neubau 2 Stellplätze gemäß EAR 2005 geschaffen werden.



Nun kam der Gedanke anstatt einer Zufahrt einen Zuweg zu machen und die Stellplätze an die Straße zu verlegen. Die Bewohner des vorderen Hauses würden dies besser finden, weil dann mehr von ihrem Garten bleibt. Laut Landesbauordnung (Schleswig-Holstein) reicht ein Zuweg, sofern der hinterste Teil des Neubaus nicht weiter als 50 muss von der Straße entfernt ist (das ist hier gegeben), und sofern sofern ein 2. Rettungsweg zur Verfügung steht (z.B. über ein Fenster in weniger als 8m Höhe, auch das ist hier gegeben). Der Zuweg müsste dann nur noch 1,25m breit sein, ich habe ihn im Anhang mit 1,5m Breite eingezeichnet. Die Stellplätze dürfen laut Gemeindeordnung bei Einfamilienhäusern auch hintereinander liegen. Somit ergibt sich im straßenseitigen Bereich eine Breite von 1,5m Weg + 2,5m Stellplatz = 4m.



Ich habe beim Bauamt nachgefragt ob diese Variante auch ok ist, er meinte aber dass dies nur im Rahmen einer modifizierten Bauvoranfrage beantwortet werden kann, was natürlich zu weiteren Verzögerungen führen wird. Aktuell hat er bereits die Zustimmung der Gemeinde vorliegen für die Anfrage mit der 3m Zufahrt, wartet aber mit dem Weiterleiten an den Kreis bis er von mir weiß welche Variante es denn nun werden soll. Wie ist eure Einschätzung? Ist die Variante mit dem Zuweg genehmigungsfähig?

Vielen Dank für eure Einschätzung.

P. S. : während der Bauphase muss natürlich auf jeden Fall eine breitere Baustraße eingerichtet werden.

markusla 04.06.2024 17:19
Ihr wollt wirklich Einkäufe, Kinder und alles weitere 30 m bis zum Haus tragen?
Das würde ich mir sehr gut überlegen.
reichen die 1,50 überhaupt für alle Leitungen in der Breite aus?

K a t j a 04.06.2024 17:33
Genehmigt wird vermutlich beides. Ich würde trotzdem die 3m Variante wählen. Ob die Vorderhaus Partei 3m mehr Rasen mähen darf, ist weniger wichtig, als mit dem Auto bis zur Tür zu kommen. Nicht nur für die Bewohner, auch für Post, Rettungsdienste und Pizzalieferant.

ypg 04.06.2024 19:18
Ich würde auch die 3 Meter breite Zufahrt nehmen.

Zum einen ist es viel komfortabler, wie weiter oben schon gesagt. Man muss ja mal was packen, ggf Koffer, und nicht zu vergessen, Ikea, Blumentopfe, Gartenerde, Kinder und Karre und co. Und das muss bei jeder Art von Wetter passieren. Auch das Reinigen von Pkw, Pflege und Wrtung auf dem Hof will man ja nicht JWD machen.

Der Hausbau: wie soll der denn ohne Zuwegung laufen? Die Baufahrzeuge müssen an und auf das Grundstück. Beton, Kran und die Handwerker, sollen die die Materialien 30 Meter tragen? Ne ne.

Weiterhin spielt der Wert des Hauses auch eine Rolle: in meinen Augen sinkt der gewaltig, wenn es keine adäquate Zuwegung gibt. Was wäre in 20 Jahren, wenn das vordere Haus oder das hintere mal veräußert werden soll?

Das "Argument" mit dem "mehr an Garten" sehe ich nicht: da ist doch genug Garten vorhanden?!

By the way: die Stellplätze gehören besser auch nicht vor das Haus direkt an der Zuwegung, sondern neben dem Haus platziert, sodass Besucher oder Gäste auch den Eingang trotz parkender Autos erreichen können.
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