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ᐅ Zins der Baufinanzierung bei der Ing-Diba halbiert


Erstellt am: 23.09.15 11:11

HilfeHilfe24.09.15 09:34
Baufuchs2 schrieb:
Die Bank hat bei einer deutlich fehlerhaften Widerrufsbelehrung die Wahl: Entweder der Kunde zieht vor Gericht und erreicht eine Rückabwicklung des Kredits. Das würde bedeuten, dass die Bank den Kredit nicht nur beenden muss, sondern dem Kunden auch noch einen Schadenersatz für in der Vergangenheit zu viel bezahlte Zinsen zahlen muss. Dieser Schadenersatz beläuft sich auf durchschnittlich 20 Prozent der Restschuld - kann aber auch deutlich höher liegen, wenn der Kredit schon stark getilgt ist.

Oder die Bank schließt einen Vergleich, bei dem sie sich diesen Schadenersatz spart und "nur" den Zinssatz absenkt. Die Ing-Diba macht derzeit letzteres - zumindest bei den Darlehen aus 2007 und 2008. Es gibt aber auch andere Banken wie Deutsche Bank und DKB, die sagen: Wenn Du was willst, dann verklag mich doch. Da geht dann nur was vor Gericht.


dann wünsche ich gute nerven
toxicmolotof24.09.15 11:13
Kannst du deine Aussagen bitte mit Quellen belegen?

Rein rechnerisch... 20% der Restschuld Schadenersatz? Oder noch höher? Wie ermittelt? Welche Rechenmethode? Warum ist dieser Betrag plötzlich so hoch, wenn Banken doch die selben Methoden bei VFE berücksichtigen müssen?

Welche Quelle hast du für die 300 Banken in Deutschland?
Musketier24.09.15 11:23
Laut dem Beitrag der Seite 10-20% der Kreditsumme.
Wenn der Schadenersatz die Zinsdifferenz zwischen damals und heute ist, dann könnte das bei fast 10 Jahren Laufzeit hinkommen.
toxicmolotof24.09.15 11:30
Damals hätte man aber kein Darlehen zu heutigen Konditionen bekommen. Nirgendwo. Und daher ist das als Schadenersatz kaum als Maßstab zur Bemessung heran ziehbar.

Entweder müsste man ein günstigeres Angebot mit korrekter Widerrufsbelehrung vorlegen können, oder es muss auf einen gesetzlichen Zinssatz ausgewichen werden.

Beides ist nicht wirklich realitätsnah darstellbar. Also kann man höchstens aus entgangenen Zinsgewinn einen Schaden herleiten.

Alles sehr plakativ hier.
Musketier24.09.15 11:51
Rein logisch gesehen und wirtschaftlich betrachtet hast du recht. Die Zinssatzveränderung dürfte sich im Nachkommabereich abspielen.

Die Gerichte entscheiden aber auch ab und zu wider jeder Logik.
Da wird der Zinssatz vielleicht auf den üblichen Zins zum Zeitpunkt des Gerichtsurteils abgestellt, weil erst zu diesem Zeitpunkt ein rechtlich einwandfreier Vertrag zustande kommen kann. (=>reine Spekulation meinerseits)
Vielleicht auch eine völlig andere Begründung des Gerichts oder die im Beitrag angegebenen Beträge sind reiner Werbegag des Autors. Vielleicht sind auch in den 10-20% auch die Verfahrens-/Anwaltskosten enthalten, die der Verlierer (Bank) zu zahlen hat, die aber natürlich gar nicht beim Kreditnehmer ankommen, sondern direkt an den Anwalt gezahlt werden.
Baufuchs224.09.15 11:52
Natürlich ist das plakativ. Genaue Zahlen lassen sich nur am konkreten Beispiel berechnen und sind im Detail recht komplex. Aber mal ganz grob über den Daumen gepeilt, damit der Mechanismus klar wird:

Ihr habt im Jahr 2007 einen Kredit über 100.000 Euro abgeschlossen mit einem Zins von fünf Prozent. Das Darlehen wird nicht getilgt. Der relevante Zinssatz für Baufinanzierungen ist seitdem auf 1,5 Prozent gesunken.

Dann gilt es, das Delta zwischen Eurem Vertragszins (5 Prozent) und dem sich zwischenzeitlich ergebenden Marktzins (zwischen damals 5 und heute 1,5 Prozent) zu ermitteln.

Um die Rechnung zu vereinfach sagen wir mal, der Marktzins lag im Mittel der Jahre 2007 bis 2015 bei drei Prozent. Dann habt ihr im Rahmen der Rückabwicklung einen Anspruch auf die Differenz zwischen 5 und 3 Prozent = 2 Prozent multipliziert mit der Zahl der vergangenen Jahre (8). Das wären also in diesem Fall 8x2=16 Prozent der Kreditsumme.

In der Praxis wird das Ganze noch verzinst, aber das macht die Sache nur komplizierter.

Grundsätzlicher gilt: Je länger der Vertrag schon läuft und je höher Euer Vertragszins, desto höher der Anspruch auf "Schadenersatz". Ich setze das in Anführungszeichen, weil es nicht der juristisch korrekte Begriff ist, aber dadurch deutlich wird, um was es geht.

Diesen "Schadenersatz" könnt ihr im Rahmen einer Rückabwicklung von der Restschuld abziehen, die Ihr bei Beendigung des Darlehens an die Bank zurückzahlt. Ihr zahlt also in unserem Beispiel nur noch 84.000 Euro zurück und spart zusätzlich die Zinsdifferenz für die noch ausstehende Zinsbindungszeit.

Das ist auch der grundlegende Unterschied zwischen einer Vorfälligkeitsentschädigung und dem "Schadenersatz". Erstere bezieht sich auf die noch offene Kreditlaufzeit bis zum Ende der Zinsbindung. Letzterer bezieht sich auf die bereits hinter uns liegende Laufzeit des Darlehens. Die Werte können völlig unterschiedlich sein.

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert für diejenigen, denen es vorher zu plakativ war.

Aber um noch mal zum Ausgangspunkt zu kommen: Im Rahmen eines Vergleichs spart sich die Bank in der Regel den "Schadenersatz" und verzichtet auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Damit haben beide Seiten etwas davon. Und es entstehen plakative Sätze wie "Ich habe meinen Zinssatz bei der Ing-Diba halbiert."
ing-dibaschadenersatzzinsdifferenzzinssatzvertragszinsrestschuldkreditsummedarlehenmarktzinsrückabwicklung