ᐅ Zahlungsplan und unschönes Gefühl
Erstellt am: 10.12.2020 20:49
Matthias_1212 10.12.2020 20:49
Hallo zusammen,
wir planen unser Haus mit ARGE Haus Berlin GmbH.
Wir sind nun schon recht weit und das Haus gefällt uns ebenfalls sehr gut. Allerdings wurde uns jetzt der Zahlungsplan übermittelt, in dem die letzte Rate nur 2% beträgt (Bauherren-Schutzbund empfiehlt 10%). Auch enthalten sind Klauseln, die bewusst vom Baugesetzbuch abweichen, die mich etwas stutzen lassen.
1. Fertigstellungsbürgschaft von 5% mit der ersten Rate.
2. In Abweichung von § 650 m Abs. 1 Baugesetzbuch und auf Basis des §650 o Baugesetzbuch wird vereinbart, dass der AN für die letzten 10% der Gesamtvergütung die Zahlung vor Leistungserbringung vom AG fordern kann, wenn der AN dem AG eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts oder Versicherungsunternehmen übergibt.
3. Raten:
Vielen Dank für Eure Hilfe!
wir planen unser Haus mit ARGE Haus Berlin GmbH.
Wir sind nun schon recht weit und das Haus gefällt uns ebenfalls sehr gut. Allerdings wurde uns jetzt der Zahlungsplan übermittelt, in dem die letzte Rate nur 2% beträgt (Bauherren-Schutzbund empfiehlt 10%). Auch enthalten sind Klauseln, die bewusst vom Baugesetzbuch abweichen, die mich etwas stutzen lassen.
1. Fertigstellungsbürgschaft von 5% mit der ersten Rate.
2. In Abweichung von § 650 m Abs. 1 Baugesetzbuch und auf Basis des §650 o Baugesetzbuch wird vereinbart, dass der AN für die letzten 10% der Gesamtvergütung die Zahlung vor Leistungserbringung vom AG fordern kann, wenn der AN dem AG eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts oder Versicherungsunternehmen übergibt.
3. Raten:
- Zahlung 8% nach Vorlage der Bauantragsunterlagen zur Einreichung beim Bauamt
- Zahlung 13% nach Fertigstellung Bodenplatte
- Zahlung 15% nach Fertigstellung der Erdgeschossdecke
- Zahlung 11% nach Richten des Baues
- Zahlung 10% nach Dacheindeckung, ohne Andeckung und Fallrohre
- Zahlung 10% nach Einbau der Fenster
- Zahlung 5% nach Rohinstallation Elektro, Wärmedämmung und Unterkonstruktion Trockenbau
- Zahlung 5% nach Fertigstellung des Innenputzes, jedoch ohne Nachputzarbeiten
- Zahlung 8% nach Fertigstellung Rohinstallation Heizung / Sanitär und Estrich
- Zahlung 5% nach Fertigstellung des Außenputzes
- Zahlung 5% bei Beginn der Fliesenarbeiten und Fertigstellung Trockenbau und Übergabe einer weiteren 10% selbstschuldnerischen Bürgschaft an den AG
- Zahlung 3% nach Einbau der Türen, Einbau der Treppe und Fertigstellung nach Abnahme
- Zahlung 2% nach Abnahme
Vielen Dank für Eure Hilfe!
HWTIGGER 10.12.2020 22:57
Die Frage zu den Raten kannst Du die schnell selber beantworten.
Bekommst Du nach Einbau der Fenster den Rest vom Haus mit 33% der Gesamtsumme fertig,
Antwort Nie Und Nimmer.
Geht die Firma Pleite hast du noch 33% der Summe und das Haus ist zu max. 50% fertig.
Bekommst Du nach Einbau der Fenster den Rest vom Haus mit 33% der Gesamtsumme fertig,
Antwort Nie Und Nimmer.
Geht die Firma Pleite hast du noch 33% der Summe und das Haus ist zu max. 50% fertig.
ypg 11.12.2020 00:06
67% für den Rohbau. hat ja insoweit recht.
Aber: alle, die hier ihren Zahlungsplan eingestellt haben, haben fast gleiche bzw ähnliche Zahlen.
Da kommt man meist auch nicht raus. Ggf kann man versuchen zu handeln. Allerdings gebe ich dem kaum Erfolgsaussicht.
Aber: alle, die hier ihren Zahlungsplan eingestellt haben, haben fast gleiche bzw ähnliche Zahlen.
Da kommt man meist auch nicht raus. Ggf kann man versuchen zu handeln. Allerdings gebe ich dem kaum Erfolgsaussicht.
11ant 11.12.2020 00:33
Matthias_1212 schrieb:
Allerdings wurde uns jetzt der Zahlungsplan übermittelt, in dem die letzte Rate nur 2% beträgt (Bauherren-Schutzbund empfiehlt 10%). Auch enthalten sind Klauseln, die bewusst vom Baugesetzbuch abweichen, die mich etwas stutzen lassen.
1. Fertigstellungsbürgschaft von 5% mit der ersten Rate.
2. In Abweichung von § 650 m Abs. 1 Baugesetzbuch und auf Basis des §650 o Baugesetzbuch wird vereinbart, dass der AN für die letzten 10% der Gesamtvergütung die Zahlung vor Leistungserbringung vom AG fordern kann, wenn der AN dem AG eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts oder Versicherungsunternehmen übergibt.Ich sehe im Zahlungsplan nur eine Bürgschaft (über nicht mehr und nicht weniger als dieselben 10%, die der genannten Empfehlung der Höhe des Sicherheitseinbehaltes entsprechen, der ja demselben Zweck dient).Matthias_1212 schrieb:
11. Zahlung 5% bei Beginn der Fliesenarbeiten und Fertigstellung Trockenbau und Übergabe einer weiteren 10% selbstschuldnerischen Bürgschaft an den AG
12. Zahlung 3% nach Einbau der Türen, Einbau der Treppe und Fertigstellung nach Abnahme
13. Zahlung 2% nach AbnahmeDie Bürgschaft über die Prozente 90 bis 100 kommt ja schon im Zug gegen die Zahlung der Prozente 90 bis 95 in Schritt 11. Vom §650 weicht der AN zu Euren Gunsten ab (und exakt so weit, wie es der Zahlungsplan tut). Alles grün :-) Olli-Ka 11.12.2020 03:08
Moin,
nach Türen und Fenster sind´s bei uns 50%.
Vielleicht kannst Du ja noch was raushandeln.
Gruß Olli
nach Türen und Fenster sind´s bei uns 50%.
Vielleicht kannst Du ja noch was raushandeln.
Gruß Olli
ypg 11.12.2020 09:40
Olli-Ka schrieb:
Moin,
nach Türen und Fenster sind´s bei uns 50%.
Vielleicht kannst Du ja noch was raushandeln.
Gruß OlliDas ist sehr fair!Ähnliche Themen