Zahlungsplan, Tipps und Hinweise

4,70 Stern(e) 3 Votes
Vit84

Vit84

Hallo Gemeinde,

mir liegt aktuell ein Angebot vor mit folgendem Zahlungsplan:

1) Abgabe Bauantrag 10,0 %
abzüglich 5% Sicherheitseinbehalt für die rechtzeitige Herstellung
des Werkes ohne wesentliche Mängel (§ 632a Baugesetzbuch)
2) Fertigstellung Bodenplatte 15,0 %
3) Fertigstellung Decke EG 15,0 %
4) Fertigstellung Rohbau einschließlich Dachstuhl 10,0 %
5) Fertigstellung Dachdeckerarbeiten 7,0 %
6) Fertigstellung Fenstermontage ohne Fensterbänke 7,5 %
7) Fertigstellung Außenputz 1. Lage 5,0 %
8) Fertigstellung Rohinstallation Sanitär- und Elektroarbeiten 12,0 %
9) Fertigstellung Innenputz, Fußbodenheizung und Estrich 13,0 %
10) Fertigstellung Innentüren 3,0 %
11) Fertigstellung Außenputz 2. Lage 2,5 %
12) Abnahme und Übergabe an Bauherren, Auszahlung des Einbehaltenen aus 1)
Rate für Tiefenbohrung Summe: ………………………………………….. wird nach Leistungserbringung in
Rechnung gestellt und mit der 8. Rate laut Zahlungsplan verrechnet.
Nachträge werden zur Zahlung fällig, wenn die Ausführung erfolgt ist.

Mich würde es interessieren was ihr dazu sagt. Wäre für jeden Tipp und Hinweis dankbar.
 
B

Bauexperte

Hallo,

mir liegt aktuell ein Angebot vor mit folgendem Zahlungsplan:

1) Abgabe Bauantrag 10,0 %
abzüglich 5% Sicherheitseinbehalt für die rechtzeitige Herstellung
des Werkes ohne wesentliche Mängel (§ 632a Baugesetzbuch)
Realer Einbehalt oder gewährleistet durch Bankbürgschaft?

2) Fertigstellung Bodenplatte 15,0 %
3) Fertigstellung Decke EG 15,0 %
4) Fertigstellung Rohbau einschließlich Dachstuhl 10,0 %
5) Fertigstellung Dachdeckerarbeiten 7,0 %
6) Fertigstellung Fenstermontage ohne Fensterbänke 7,5 %
7) Fertigstellung Außenputz 1. Lage 5,0 %
8) Fertigstellung Rohinstallation Sanitär- und Elektroarbeiten 12,0 %
9) Fertigstellung Innenputz, Fußbodenheizung und Estrich 13,0 %
10) Fertigstellung Innentüren 3,0 %
11) Fertigstellung Außenputz 2. Lage 2,5 %

12) Abnahme und Übergabe an Bauherren, Auszahlung des Einbehaltenen aus 1)
Rate für Tiefenbohrung Summe: ………………………………………….. wird nach Leistungserbringung in
Rechnung gestellt und mit der 8. Rate laut Zahlungsplan verrechnet.
Nachträge werden zur Zahlung fällig, wenn die Ausführung erfolgt ist.
Abgesehen davon, daß der Textbaustein noch geändert werden müßte - Tiefenbohrung - würde ich den Sicherheitseinbehalt erst dann freigeben, wenn das BV - ohne grobe Mängel - zur Übergabe bereit ist; also nach Rate 11 und nicht vorher.

Im Großen und Ganzen kann ich keine Haken am Zahlungsplan erkennen, die Gewichtung der einzelnen Zahlungsschritte ist ebenfalls fair für beide Seiten.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Vit84

Vit84

Ok, Dank an Bauexperte....
was ist mit den anderen Experten?? Keiner eine Meinung dazu????
Würde mich freuen....
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3145 Themen mit insgesamt 42612 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Zahlungsplan, Tipps und Hinweise
Nr.ErgebnisBeiträge
1Sind Sicherheiten zur Fertigstellung und Gewährleistung üblich? - Seite 224
2Hohe erste Rate im Zahlungsplan üblich? 23
3Zahlungsplan / Bürgschaft Restsumme Abnahme 20
4Zahlungsplan okay - 13% nach Bodenplatte? - Seite 221
5Bauvertrag - Untersicherheit bezüglich Zahlungsplan 33
6Generalunternehmer Zahlungsplan akzeptabel? Danke für Tipps 68
7Zahlungsplan - unseriös? Eure Einschätzung 11
8Zahlungsplan und unschönes Gefühl 11
9Was haltet ihr von diesem Zahlungsplan?, Grundstück Gutachten 18
10Zahlungsplan: zu viel am Anfang bezahlt? 11
11Nachverhandlung Zahlungsplan, bitte um Hilfe 25
12Fragen zum Zahlungsplan 10
13Strategisch gut geplante Abgabe Fertigstellung bei Bauaufsicht 11
14Zahlungsplan bei Fertighaus - Bewertung und Erfahrungen erwünscht 10
15Zahlungsplan - 5% Einbehalt nicht geregelt 11
16Zahlungsplan für Rohbau - marktgerecht? 17
17Zahlungsplan trotz rechtlicher Mängel akzeptieren? 12
18Erste Rechnung für Erdarbeiten und Bodenplatte fällig 25
19Frage zur Vertraglichen Fertigstellung 14
20Küche über ein Jahr vor Fertigstellung kaufen? 54

Oben