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ᐅ Zahlungsplan - Fertigstellung und Grundstück

Erstellt am: 18.08.16 10:44
B
BigFlow
B
BigFlow
18.08.16 10:44
Guten Morgen,
ich habe heute vom Notar den Vertrag zur Durchsicht bekommen. Der enthaltene Zahlungsplan sieht folgendermaßen aus:


1. nach Beginn der Rohbauarbeiten 30,00 %

2. nach Fertigstellung des Rohbaus einschl.

Zimmererarbeiten 28,00 %

3. nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen 5,60 %

4. nach Einbau der Fenster 7,00 %

5. nach Abschluss der Rohinstallation von

Heizung/Sanitär/Elektro 6,30 %

6. nach Fertigstellung des Innenputzes (ohne Beiputz) 4,20 %

7. für den Estrich 2,10 %

8. nach Abschluss der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich 2,80 %

9. nach Abschluss der Fassadenarbeiten 2,10 %

10. nach Herstellung der Bezugsfertigkeit des Hauses 8,40 %

11. nach vollständiger Fertigstellung 3,50 %

Es handelt sich um einen Bauträger, das heißt Grundstück wird mit erworben. Ist der Plan so in Ordnung, oder zahle ich für den Rohbau zu viel und kann für die Fertigstellung zu wenig zurückhalten?

Vielen Dank.
B
Bauexperte
18.08.16 11:05
BigFlow schrieb:

1. nach Beginn der Rohbauarbeiten 30,00 %
2. nach Fertigstellung des Rohbaus einschl. Zimmererarbeiten 28,00 %
3. nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen 5,60 %
4. nach Einbau der Fenster 7,00 %
Das wären bis hier hin satte 70.6% - eindeutig zu viel. Du kaufst alles aus einer Hand, daher kann ich die ersten 30% noch verstehen, damit wird auch das Grundstück an-/bezahlt werden. Andererseits hast Du - im worste case - ein schönes Grundstück und einen Rohbau, aber kein Geld mehr, das BV fertig zu stellen.

Ich würde an Deiner Stelle versuchen, die erste Zahlung auf die Fertigstellung des Rohbaus (Mauerwerk, Zimmermann, Dachdecker + Fenster) zu schieben, so daß Du bis zu diesem Zeitpunkt 57 bis max. 60% gezahlt hast. Die weiteren Schritte entsprechend anzupassen.

Die Gretchenfrage lautet jedoch wie immer, ob Dein Vertragspartner diese Änderungen akzeptieren würde.

Grüße, Bauexperte
B
BigFlow
18.08.16 11:20
Hallo Bauexperte,
danke für deinen Hinweis. Der Verkäufer meinte mal in einem Gespräch, als ich nach dem Zahlungsplan gefragt habe, dass die schon mal für jemanden gewissen Punkte zusammenfassen wollten, der Notar das aber nicht abgesegnet hat, weil die Makler- und Bauträgerverordnung da Höchstgrenzen für jeden Schritt festsetzt.

Wenn ich meinen Plan mit der Makler- und Bauträgerverordnung sind das 1:1 die Höchstgrenzen dieser Verordnung. Falls ich dich also richtig verstanden habe und die erste Zahlung auf die Fertigstellung schiebe ist damit doch die Höchstgrenze überschritten, oder verstehe ich da etwas falsch?

Grüße
P
Payday
18.08.16 11:36
guck doch einfach in die Makler- und Bauträgerverordnung, da steht alles genau drin.
§ 3 Besondere Sicherungspflichten für Bauträger

(2) Der Gewerbetreibende darf in den Fällen des Absatzes 1 die Vermögenswerte ferner in bis zu sieben Teilbeträgen entsprechend dem Bauablauf entgegennehmen oder sich zu deren Verwendung ermächtigen lassen. Die Teilbeträge können aus den nachfolgenden Vomhundertsätzen zusammengesetzt werden: 1. 30 vom Hundert der Vertragssumme in den Fällen, in denen Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll, oder 20 vom Hundert der Vertragssumme in den Fällen, in denen ein Erbbaurecht bestellt oder übertragen werden soll, nach Beginn der Erdarbeiten.

40/100 nach Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten
8/100 nach Dachflächen /Rinne
usw...
die 60% mit abschluss rohbau ist beim Bauträger doch quatsch, weil das grundstück ja mit dabei ist. 60% ist mit grundstück bei rohbau mit fenster und Dach ganz sicher zu wenig gezahlt - zumindest bei teureren grundstücken.
laut der regelung soll der spaß in 7 teile zerhackstückt werden. 5% nach fertigstellung sollte machbar sein. diese ganzen 2-3% dinger kann man auch etwas zusammen fassen.
B
Bauexperte
18.08.16 12:44
BigFlow schrieb:
Hallo Bauexperte,
danke für deinen Hinweis. Der Verkäufer meinte mal in einem Gespräch, als ich nach dem Zahlungsplan gefragt habe, dass die schon mal für jemanden gewissen Punkte zusammenfassen wollten, der Notar das aber nicht abgesegnet hat, weil die Makler- und Bauträgerverordnung da Höchstgrenzen für jeden Schritt festsetzt.
Argh - die Höchstgrenzen habe ich schlicht verpeilt; scheint nicht mein Tag zu sein. Entschuldige bitte, daß ich für Verwirrung gesorgt habe!

Welche Sicherheiten stellt Dir Dein BT?

Grüße, Bauexperte
B
BigFlow
18.08.16 12:54
Bauexperte schrieb:
Welche Sicherheiten stellt Dir Dein BT?

Laut Notarvertrag erhalte ich eine Vertragserfüllungsbürgschaft. Er hat mir auch für 2.000 Euro eine Gewährleistungsbürgschaft angeboten, aber da überlegen wir noch, ob sich das für eine abgesicherte Summe von 5% des Vorhabens (ca. 15.000 Euro) rechnet.
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