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ᐅ Zahlung vor oder nach Fertigstellung Bauabschnitt?


Erstellt am: 22.07.16 21:04

Otus11 31.07.16 10:44
Mizit schrieb:


Aber ich zahle ja schon nach Vertragsbestätigung 3%. Damit ist ja die Unterschrift unter den Werkvertrag gemeint. Da wurde ja noch kein Bauantrag gestellt, es fand noch keine Baudurchsprache statt usw. Wofür konkret zahle ich hier 3%?

Vorplanung, Grundriss, Angebot erstellen + ggf. anpassen, Kundengespräche, Bebauungsplan vorprüfen, Haus auf Lageplan positionieren usw. ...
Solltest du selbst besser als wir aus der Ferne beurteilen können.


Üblicher sind Zahlungen erst mit Einreichen der Bauanträge / Bauanzeige.

Mizit 31.07.16 11:35
Und genau das ist der Punkt, über den wir dann noch mal sprechen müssen. Da ja bei Vertragsunterschrift noch kein Antrag abgegeben, und auf der Baustelle entsprechend nichts passiert ist, kann es ja nur um ein Honorar für die Planung gehen oder man sieht es eben so, dass wir als Kunden In Vorleistung für die kommenden Bauabschnitte gehen. Ist ja dann auch nicht ungeschickt formuliert, es wird ja alles mit dem Wörtchen nach eingeleitet.

Ich bin grundsätzlich jemand, der es so sieht, dass niemand kostenlos arbeiten muss.

Die eventuelle Argumentation, dass diese ersten 3 % sich als Honorar für die Planung verstehen, finde ich allerdings nicht so ganz glücklich. Bis zur Vertragsunterschrift in ist es ja doch ein Projektgeschäft, und der Gesamtpreis des Hauses wird beinhalten, dass viele Leute sich Infos und Grundrisse einholen und sich dann doch gegen diesen Vertragspartner entscheiden. Das ist halt so. Wenn man ein Auto kauft, wird man ja vermutlich auch zu mehreren Firmen gehen, sich Infos und entsprechende Gespräche holen und dann doch nicht überall ein Auto kaufen. Das halte ich also nicht für die beste Werbung, dann doof zu sagen, dass man eigentlich für die Beratung im Vorfeld nun doch Geld bezahlen muss.

Und bei einem solchen Wagnis wie dem Hausbau finde ich es grundsätzlich schon Beruhigender, wenn ich als Kunde das Druckmittel noch nicht bezahlte Rechnung in der Hand haben darf und eben nicht in die Vorleistung treten. Und ich denke, es geht hier doch eher darum, dass das eine Vorleistung ist, die man geschickt formuliert hat.

Wir werden das nachfragen.

Mizit 31.07.16 11:37
MarcWen schrieb:
Quasi ein Vorschuss auf dein Rohbaufest.

Vielleicht empfinde nur ich so, aber viele deiner Antworten haben so einen merkwürdigen Tonfall.

Ich vermute, dass du von unserem favorisierten Anbieter nicht viel hältst. Das ist in Ordnung. Es ist uns als Kunden bekannt, dass seitens dieses Anbieters ein relativ großer Aufwand an Marketing betrieben wird und wir sind auch so klug, dass wir wissen, dass letztendlich wir als Kunden das bezahlen.

ypg 31.07.16 11:58
Mizit schrieb:
Und genau das ist der Punkt, über den wir dann noch mal sprechen müssen. Da ja bei Vertragsunterschrift noch kein Antrag abgegeben, und auf der Baustelle entsprechend nichts passiert ist, kann es ja nur um ein Honorar für die Planung gehen oder man sieht es eben so, dass wir als Kunden In Vorleistung für die kommenden Bauabschnitte gehen.

Ich würde es begrüssen, wenn Du nachfragst und bin gespannt, was sie Dir sagen.

Ich allerdings sehe es (nicht als Bauherrin, sondern als Unternehmerin) so, dass die ganzen Typenhäuser, die fertig in ihrer Schublade liegen und der Kunde bzw der Werkvertrag sich auf einen dieser Häuser stützt, in ihrem Werden Geld gekostet haben. Das sind alles funktionelle Entwürfe mit - ich gehe mal davon aus - Detailplanungen mit Grundstatik.
Damit ist somit die Firma in Vorleistung für ihre zukünftigen Kunden gegangen. Du hast Dich entschieden, eins von diesen Typenhäusern zu bauen, somit bezahlst Du jetzt einen kalkulierten Preis, der sich pauschal in den 3% wiederfindet.
Ich kann mich aber auch irren, dass eine Hausbaufirma noch andere Intentionen hat

Mizit 31.07.16 12:59
Ich denke, der Gesamtpreis wird definitIv diese vorausplanungen berücksichtigen, das kann ja wirtschaftlich nicht anders sein. Supermarktpreise werden auch einen geringen Anteil an Diebstahlsverlusten kompensieren.

Dennoch wirkt es ja doch für den Kunden sicherer, wenn diese Planungen sich vertragsgemäß auf der Baustelle zeigen und man dann erst zahlt. Damit werben ja auch andere Firmen offenbar .

Bauexperte 31.07.16 13:55
Mizit schrieb:
I
Dennoch wirkt es ja doch für den Kunden sicherer, wenn diese Planungen sich vertragsgemäß auf der Baustelle zeigen und man dann erst zahlt.
Nochmal - was nutzt es Dir ... heute, nach Unterschrift unter den Werkvertrag ? Ich bin mir fast sicher, daß Du Teile der möglichen Erklärungen von Otus als Reaktion auf Deine Frage an Deinen Vertragspartner wiederfinden wirst.

Wie viel Zahlungsschritte sind vereinbart?

Grüße, Bauexperte
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