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ᐅ Zahlung vor oder nach Fertigstellung Bauabschnitt?


Erstellt am: 22.07.2016 21:04

Mizit 22.07.2016 21:04
ich finde Unterschiedliches dazu und würde gerne erfahren, wie dieses Thema bei euch vertraglich geregelt oder evtl Nachverhandelt wurde.

Wir würden laut Werkvertrag immer erst zahlen und dann wird ein weiterer Bauabschnitt fertiggestellt. Unsere Zahlungen eilen also immer vor.

Laut Einschätzung eines Freundes mit Branchen erfAhrung nicht unüblich, aber er würde versuchen das nachzubehandeln . Eine schon bezahlte Rechnung ist ja kein "Druckmittel" mehr.

Wie war das bei euch?

Legurit 22.07.2016 21:16
Nicht nur das... geht der Unternehmer pleite sitzt du ohne Dach und ohne Geld fürs Dach da...
Es sollte nach erbrachter Leistung gezahlt werden.

sirhc 22.07.2016 21:21
Würde auch nie in Vorleistung gehen. Wir haben jetzt auch eine Rechnung bekommen, die mal schlappe 50% höher ist als die bisher erbrachte Leistung. Das lässt sich ja ziemlich genau aus Angebot/Auftrag ableiten. Die Rechnung werden wir entsprechend kürzen und dem Handwerker einen Brief schreiben.

Bauexperte 22.07.2016 22:41
Mizit schrieb:

Wir würden laut Werkvertrag immer erst zahlen
Meint "was" genau?

Grüße, Bauexperte

Otus11 23.07.2016 05:56
Das Gesetz ist eindeutig.

632a Baugesetzbuch: Unternehmer ist vorleistungspflichtig.

Zahlung also nach Leistung.

ypg 23.07.2016 09:44
Mizit schrieb:


Wir würden laut Werkvertrag immer erst zahlen und dann wird ein weiterer Bauabschnitt fertiggestellt. Unsere Zahlungen eilen also immer vor.
?

Das kann ich mir kaum vorstellen. Steht auf Eurem Zahlungsplan nicht neben den Prozenten auch das Gewerk, welches ihr bezahlt?
Zu Anfang steht oft die Planung, da denken viele, dass man in Vorleistung geht.
Stell doch mal anonymisiert euren Zahlplan ein, bitte
rechnungunternehmerdachvorleistung