ᐅ "WU" Keller - Ausführungs- und Formulierungsempfehlung Einfamilienhaus
Erstellt am: 23.04.26 15:46
D
D-Zug88Hallo zusammen,
ich fasse mich kurz, es geht um die Beschreibung des "WU Kellers" in der BLB. Mir erscheint das deutlich lückenhaft und ich befürchte einen absaufenden Keller.
Disclaimer: wir sind noch in der Planungsphase und haben noch nicht unterzeichnet. Die Gemeinde hat uns Drainagen verboten (Neubaugebiet) und es ist eine Regenwasserretensionzisterne erforderlich. Der Boden ist sehr Lehm- und Tonhaltig:

Das ist der Kellerentwurf - berücksichtigt bitte den Lichthof. Der macht mir besonders Sorgen.

Das fordert der Geologe:


Das bietet der GU an:

Mir ist die Beschreibung nicht nur Lückenhaft sie birgt in meinem laienhaften Wissen echte Risiken.
Was ist eure Meinung zu:
A) die technische Ausführung durchführen wenn da Bodengutachten zugrunde gelegt wird?
B) Ist meine Formulierung sinnvoll? Fehlt etwas oder macht etwas gar keinen Sinn?
So würde ich mir eine Formierung in der BLB als Laie wünschen:
Allgemeines
Der Keller ist als wasserundurchlässige Konstruktion („Weiße Wanne“) gemäß den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“, auszuführen. Maßgeblich ist die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E (drückendes Wasser).
Planungsgrundlagen
Grundlage der Planung und Ausführung ist ein durch ein qualifiziertes Fachbüro erstelltes und vom Auftraggeber freigegebenes Baugrund- und Hydrogeologisches Gutachten. Der darin festgelegte Bemessungswasserstand ist verbindlich anzusetzen. Annahmen oder pauschale Festlegungen sind unzulässig.
Leistungsumfang
Der vereinbarte Festpreis umfasst sämtliche für eine dauerhaft wasserundurchlässige Ausführung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere:
Nutzungsklasse
Der Keller ist mindestens in Nutzungsklasse A (keine Feuchtstellen zulässig) auszuführen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Wärmedämmung und Schutzmaßnahmen
Erforderliche Perimeterdämmung, Schutz- und Dränschichten sind Bestandteil der Leistung, soweit sie zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und Funktion erforderlich sind.
Nebenleistungen ohne Mehrkosten
Sämtliche aufgrund der Wassereinwirkungsklasse W2.1-E und des Bemessungswasserstandes erforderlichen Zusatzmaßnahmen (z. B. druckwasserdichte Fenster, Lichtschächte, Auftriebssicherung, Abdichtungssysteme) sind im Festpreis enthalten. Nachträge aufgrund dieser Anforderungen sind ausgeschlossen.
Nachweispflichten
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Ausführung ein vollständiges WU-Konzept (inkl. Detailplanung, Fugenplan, Bemessung) zur Prüfung vorzulegen. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe erfolgen.
Mängelhaftung
Der Auftragnehmer gewährleistet die dauerhafte Wasserundurchlässigkeit des Kellers entsprechend der vereinbarten Nutzungsklasse und Wassereinwirkungsklasse. Undichtigkeiten stellen einen Mangel dar
ich fasse mich kurz, es geht um die Beschreibung des "WU Kellers" in der BLB. Mir erscheint das deutlich lückenhaft und ich befürchte einen absaufenden Keller.
Disclaimer: wir sind noch in der Planungsphase und haben noch nicht unterzeichnet. Die Gemeinde hat uns Drainagen verboten (Neubaugebiet) und es ist eine Regenwasserretensionzisterne erforderlich. Der Boden ist sehr Lehm- und Tonhaltig:
Das ist der Kellerentwurf - berücksichtigt bitte den Lichthof. Der macht mir besonders Sorgen.
Das fordert der Geologe:
Das bietet der GU an:
Mir ist die Beschreibung nicht nur Lückenhaft sie birgt in meinem laienhaften Wissen echte Risiken.
Was ist eure Meinung zu:
A) die technische Ausführung durchführen wenn da Bodengutachten zugrunde gelegt wird?
B) Ist meine Formulierung sinnvoll? Fehlt etwas oder macht etwas gar keinen Sinn?
So würde ich mir eine Formierung in der BLB als Laie wünschen:
Allgemeines
Der Keller ist als wasserundurchlässige Konstruktion („Weiße Wanne“) gemäß den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“, auszuführen. Maßgeblich ist die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E (drückendes Wasser).
Planungsgrundlagen
Grundlage der Planung und Ausführung ist ein durch ein qualifiziertes Fachbüro erstelltes und vom Auftraggeber freigegebenes Baugrund- und Hydrogeologisches Gutachten. Der darin festgelegte Bemessungswasserstand ist verbindlich anzusetzen. Annahmen oder pauschale Festlegungen sind unzulässig.
Leistungsumfang
Der vereinbarte Festpreis umfasst sämtliche für eine dauerhaft wasserundurchlässige Ausführung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere:
- Bemessung und Ausführung der Bodenplatte und Außenwände aus WU-Beton einschließlich erforderlicher Bewehrung und Rissbreitenbeschränkung (max. 0,2 mm, sofern nicht strenger erforderlich)
- Festlegung und Ausführung eines vollständigen Fugenabdichtungssystems (Arbeitsfugen, Sollrissquerschnitte, Dehnfugen) mittels geeigneter Systeme (z. B. Fugenbleche, Injektionsschläuche oder gleichwertig)
- Abdichtung sämtlicher Durchdringungen (Leitungen, Lichtschächte etc.) gegen drückendes Wasser
- Ausbildung aller konstruktiven Details gemäß WU-Richtlinie
- Alle erforderlichen statischen Maßnahmen sind Bestandteil der Leistung und des Festpreises
Nutzungsklasse
Der Keller ist mindestens in Nutzungsklasse A (keine Feuchtstellen zulässig) auszuführen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Wärmedämmung und Schutzmaßnahmen
Erforderliche Perimeterdämmung, Schutz- und Dränschichten sind Bestandteil der Leistung, soweit sie zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und Funktion erforderlich sind.
Nebenleistungen ohne Mehrkosten
Sämtliche aufgrund der Wassereinwirkungsklasse W2.1-E und des Bemessungswasserstandes erforderlichen Zusatzmaßnahmen (z. B. druckwasserdichte Fenster, Lichtschächte, Auftriebssicherung, Abdichtungssysteme) sind im Festpreis enthalten. Nachträge aufgrund dieser Anforderungen sind ausgeschlossen.
Nachweispflichten
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Ausführung ein vollständiges WU-Konzept (inkl. Detailplanung, Fugenplan, Bemessung) zur Prüfung vorzulegen. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe erfolgen.
Mängelhaftung
Der Auftragnehmer gewährleistet die dauerhafte Wasserundurchlässigkeit des Kellers entsprechend der vereinbarten Nutzungsklasse und Wassereinwirkungsklasse. Undichtigkeiten stellen einen Mangel dar
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Hallo D-Zug88,
schau mal hier: "WU" Keller - Ausführungs- und Formulierungsempfehlung Einfamilienhaus. Da wird jeder fündig!
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Diese Einzelfrägelchenthreads bringen alle nichts (außer Verdruß für alle Beteiligten), und aus Deiner Beitragshistorie kann ich aktuell zu wenig ersehen. Am besten verlinkst Du hier mal den Hauptthread mit Deinem Bauprojekt. Ich erinnere es nicht und kann insofern nicht einmal einschätzen, ob der Bau mit Keller in Deinem Fall überhaupt ratsam ist. Aus dem Schlüsselwort "Lichthof" leite ich die Vermutung ab, schon die Erschließung des Tageslichtes für Dein Kellerbüro erfordere Geländearbeiten.
Aus dem Bodenprobendiagramm erkannt man nichts, Du hast am Rand zu viel abgeschnitten, und die Legende gar ganz weggelassen.
Daß Du mit (immerhin selbst erkanntem) laienhaften Wissen eine Ausschreibung selber texten willst, ist Wahnsinn - da sehe ich Deinen Keller nicht das Einzige sein, was wohl nicht ganz dicht ist. Lasse das Deinen Architekten besorgen, der hat dafür eine Berufshaftpflichtversicherung (wir Publikumsjoker im Internet nicht).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Aus dem Bodenprobendiagramm erkannt man nichts, Du hast am Rand zu viel abgeschnitten, und die Legende gar ganz weggelassen.
D-Zug88 schrieb:
Mir ist die Beschreibung nicht nur Lückenhaft sie birgt in meinem laienhaften Wissen echte Risiken. [...] B) Ist meine Formulierung sinnvoll? Fehlt etwas oder macht etwas gar keinen Sinn?
Daß Du mit (immerhin selbst erkanntem) laienhaften Wissen eine Ausschreibung selber texten willst, ist Wahnsinn - da sehe ich Deinen Keller nicht das Einzige sein, was wohl nicht ganz dicht ist. Lasse das Deinen Architekten besorgen, der hat dafür eine Berufshaftpflichtversicherung (wir Publikumsjoker im Internet nicht).
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