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ᐅ Neubau mit Keller | WU-Beton plus Ringdrainage


Erstellt am: 05.05.21 10:55

Jann St06.05.21 16:04
Also ich arbeite selbst in einem Bauunternehmen, allerdings im Geschosswohnungsbau. Hier sind WU-Bauteile also Tiefgaragen ja mittlerweile Standard aber die Diskussion trotzdem jedes mal wieder die Gleiche.

Der Unternehmer kann nur einkalkulieren, was auch ausgeschrieben wird.
Der kann erstmal nicht wissen was gewünscht ist und von dem was gewünscht wird, ist die Art der Ausführung maßgebend. Dann kann der Unternehmer erstmal auch nicht wissen nach welchen Konzept es erstellt wird (Risse zulassen und verpressen, Risse vermeiden, ect.).. Also da kann er erstmal nicht viel zu sagen (eigentlich).
Das Problem ist aber, dass Unternehmen trotz der fehlenden Angaben "WU-Keller" oder "Keller aus WU-Beton" anbieten, weil die Begrifflichkeit nicht geschützt ist..
Langes Thema 😉
Harakiri06.05.21 16:08
: Was wäre eigentlich einen möglichst sicheren Passus im Angebotstext dafür?

Klar, Idealfall hat man eine Detailplanung/LV mit alle WU-Komponenten genaust beschrieben und vorgegeben, aber abgesehen davon, angenommen man will als Bauherr ein Fertigkeller kaufen, wie kann man sich absichern?
Jann St06.05.21 20:07
Erstmal zurück zu deinem Bodengutachter -
Das außen drückende Wasser hat keinen Einfluss auf ein Schwitzwasser im inneren. Wenn ihr den Keller höherwertig nutzen wollt sollte man über Dämmung nachdenken. WU hält Wasser von außen fern, wenn das Bauteil auskühlt kann Wasser aus der Luft innen natürlich ausfallen. Dieser Zusammenhang ist für mich nicht logisch.

Natürlich muss man besonders auf Dichtigkeit achten- das sollte man immer! Meistens ist ein WU Keller im Hausbau nur Dicht weil der Wasseranspruch gering ist. Wenn das Wasser so langsam sickert sollte man sich insbesondere Gedanken zum Wand Decken Anschluss machen. Fenster bzw. Lichtschächte gibt es beide als Druckwasserdicht - planerisch hoch genug Ansätzen das es dort nicht oberirdisch hinein läuft …
Ein Bodengutachter ist eben kein WU Fachmann … eine gute WU Konstruktion braucht sonst nichts zur Unterstützung…

sicherlich ist der Übergang EG zu Keller zu beachten, lässt sich aber mit entsprechender Planung auch machbar.
Jann St06.05.21 20:15
Also wenn man sich einen Keller bauen lässt sollte der „Verkäufer“ zumindest abfragen was man mit dem Keller machen möchte und einen dann über die Möglichkeiten der Konstruktion und daraus resultierenden Rahmenbedingungen informieren damit der Bauherr eine Entscheidung treffen kann.

Fragen sollten sein:
Wie wird der Keller Genutzt? Werden Wände und Böden verkleidet ?
welche Nutzungsklasse?
Welcher Entwurfsgrundsatz?
Welche Wandstärken und wie hergestellt?
Welches Abdichtungssystem an Fugen?
Wie wird mit späteren Rissen umgegangen? Wer macht diese zu?
Wie wird der Keller an das aufgehende Mauerwerk angeschlossen?

In einem LV sollte auf jeden Fall ein Hinweis zur Nutzungsklasse (es gibt A und B) und Entwurfsgrundsatz ( a,b oder c) enthalten sein. Kann das Unternehmen diese beiden Fragen nicht erläutern dann nicht nehmen.
Außerdem sollte es einen Hinweis zur Fugenabdichtung (Blech oder Band) beinhalten.
man sollte auch etwas darüber schreiben wie mit (immer zu erwartenden) Rissen außerhalb der Fugenbleche ungegangen


Und ich würde raten, keinen Keller mit Elementwänden also halbfertigwänden die dann mit Beton verfüllt werden zu nehmen. Dies hat im Fall eines Risses teils teure Folgen.
nd ich würde raten, keinen Keller mit Elementwänden also halbfertigwänden die dann mit Beton verfüllt werden zu nehmen. Dies hat im Fall eines Risses teils teure Folgen.

ganz so einfach kann ich deine Frage nicht beantworten 😀
kellerbetonunternehmerbodengutachterkonstruktionnutzungsklasseverfüllt