ᐅ Wohnung über Kredit kaufen und vermieten
Erstellt am: 05.05.16 19:24
77.willo05.05.16 22:12
Elina schrieb:
Wenns blöd kommt, fällst du mit den Mieteinnahmen auch noch eine Steuergrenze rauf. Dann zahlst du auf dein gesamtes Einkommen einen höheren Steuersatz. Das entspricht nicht der Realität.
Musketier05.05.16 22:44
steuerlich sieht das so aus:
Bruttomieteinnahmen
- Darlehenszinsen
- Hausgeld
- Abschreibung
- Erhaltungsaufwand
- Verwaltervergütung/sonstige Ausgaben
= Überschuss
x Grenzsteuersatz
= zusätzliche Einkommensteuer
Viele vergessen, dass mit dem Rücklagen im Hausgeld nur Kosten für Hausreparaturen enthalten sind. Alles was in der Wohnung gemacht werden muß, muß aus eigener Tasche gezahlt werden. Wie Nordanney schon schrieb, kann bei zu geringen Rücklagen auch noch mal eine Sonderumlage kommen.
Außerdem glaube ich mal gehört zu haben, dass man bei einer Vermietung keine 110% Finanzierung bekommt. Du darfst dann mindestens die Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Makler, Notar) als Eigenkapital einbringen.
Bruttomieteinnahmen
- Darlehenszinsen
- Hausgeld
- Abschreibung
- Erhaltungsaufwand
- Verwaltervergütung/sonstige Ausgaben
= Überschuss
x Grenzsteuersatz
= zusätzliche Einkommensteuer
Viele vergessen, dass mit dem Rücklagen im Hausgeld nur Kosten für Hausreparaturen enthalten sind. Alles was in der Wohnung gemacht werden muß, muß aus eigener Tasche gezahlt werden. Wie Nordanney schon schrieb, kann bei zu geringen Rücklagen auch noch mal eine Sonderumlage kommen.
Außerdem glaube ich mal gehört zu haben, dass man bei einer Vermietung keine 110% Finanzierung bekommt. Du darfst dann mindestens die Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Makler, Notar) als Eigenkapital einbringen.
ypg05.05.16 22:45
Wenn Substanz ok, das Objekt überschaubar und die Zielgruppe für die Vermietung vorhanden ist, würde ich es machen.
Allerdings auch nur, wenn ansonsten finanziell alles geregelt ist und ein Leerstand von wenigen Monaten überbrückbar und der Nerv für eventuelle Auseinandersetzungen mit Mietern oder Miteigentümern vorhanden ist.
Allerdings auch nur, wenn ansonsten finanziell alles geregelt ist und ein Leerstand von wenigen Monaten überbrückbar und der Nerv für eventuelle Auseinandersetzungen mit Mietern oder Miteigentümern vorhanden ist.
Che.guevara05.05.16 23:04
Ihr vergesst bei euren Berechnungen die Abschreibung auf die Substanz, die ebenfalls noch als Werbungskosten abzugsfähig ist und die Steuerlast mindert.
Geht mal von 2 Prozent auf die Bausubstanz aus.
Üblicherweise werden 20-35 Prozent als Anschaffungskosten für Grund und Boden (nicht abschreibbar) und der Rest (65-80 Prozent) als Abschreibungsbemessungsgrundlage angesehen.
Wenn Gebäude vor 01.01.1925! fertiggestellt wurde, beträgt Abschreibung 2,5 Prozent p.a..
Geht mal von 2 Prozent auf die Bausubstanz aus.
Üblicherweise werden 20-35 Prozent als Anschaffungskosten für Grund und Boden (nicht abschreibbar) und der Rest (65-80 Prozent) als Abschreibungsbemessungsgrundlage angesehen.
Wenn Gebäude vor 01.01.1925! fertiggestellt wurde, beträgt Abschreibung 2,5 Prozent p.a..
Musketier05.05.16 23:10
Was mir noch einfällt.
Gerade kleine Wohnungen haben durch die höheren Mietpreise/m² auf den ersten Blick eine bessere Rendite.
Allerdings sind gewisse Reparaturen/Modernisierungskosten genauso teuer wie bei einer großen Wohnung (Bsp.WC/Dusche).
Auch Verwaltern dürfte die Größe der Wohnung egal sein und eine einheitliche Verwaltergebühr/ Wohnung verlangen.
Gerade kleine Wohnungen haben durch die höheren Mietpreise/m² auf den ersten Blick eine bessere Rendite.
Allerdings sind gewisse Reparaturen/Modernisierungskosten genauso teuer wie bei einer großen Wohnung (Bsp.WC/Dusche).
Auch Verwaltern dürfte die Größe der Wohnung egal sein und eine einheitliche Verwaltergebühr/ Wohnung verlangen.
HilfeHilfe06.05.16 07:30
bevor ich mich mit kapitalanlagen befasse würde ich an deiner stelle das Thema selbstgenutztes Eigentum angehen. Wenn eine abbezahlte Wohnung / Haus hast , risikobereit bis und paar Euronen über kannst du Vermieter werden .
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