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ᐅ Wohnung anbauen und Grundstück teilen


Erstellt am: 30.08.21 13:59

RomeoZwo30.08.21 15:40
Lukas_Sch schrieb:

Ja ich wohne auf dem Grundstück mit dem Zweifamilienhaus.
Dann gebe ich zu bedenken, dass ab 3 Wohneinheiten dein Sonderkündigungsrecht der Mieter nach §573 a Baugesetzbuch entfällt. Bei einer Teilung in 2 Flurstücke würde diese zumindest in dem von dir bewohnten Teil erhalten bleiben. Hier könnte aber §34 Baugesetzbuch Probleme machen, da es dann keine freistehende Bebauung mehr ist, sondern ein Reihenhaus.
Lukas_Sch30.08.21 16:23
Hm ok, ja das Zweifamilienhaus wird nur durch uns bewohnt, nichts vermietet. Rein rechtlich ist es auch nur ein Einfamilienhaus, baulich aber ein Zweifamilienhaus, hätte ich vielleicht genau beschreiben sollen. Würde das etwas ändern? Da es mehrere solcher Anbauten in der näheren Umgebung gibt dachte ich, dass es kein Problem darstellen würde.

Ich hab mir das auch gestern das erste mal so zusammengesponnen, ich war eigentlich die ganze Zeit auf dem Trichter mir noch irgendwo ne Eigentumswohnung zu kaufen :p

Zwecks dem gleich komplett bauen: Dafür müsste ich ein weiteres Darlehen aufnehmen, was ich nicht möchte. Den Erdgeschoss Anbau könnte ich hingegen selbst bezahlen. Wenn ich da mal nen Mieter drin hätte, der nicht zahlt wäre es zwar ärgerlich aber nicht weiter schlimm, solange er nicht die Bude anzündet.

Mir gings jetzt mal rein um die Machbarkeit. Die Sinnhaftigkeit müsste ich dann eh mal von nem Steuerberater durchrechnen lassen.
RomeoZwo30.08.21 19:43
Lukas_Sch schrieb:

Zwecks dem gleich komplett bauen: Dafür müsste ich ein weiteres Darlehen aufnehmen, was ich nicht möchte. Den Erdgeschoss Anbau könnte ich hingegen selbst bezahlen. Wenn ich da mal nen Mieter drin hätte, der nicht zahlt wäre es zwar ärgerlich aber nicht weiter schlimm, solange er nicht die Bude anzündet.
Steuerlich halt ziemlich doof, weil dein Darlehen nicht zum Zwecke der Schaffung von vermieteten Wohnraum aufgenommen wurde und nur so kannst du die Kapitalkosten (Zinsen, Notarkosten) absetzen. Es würde daher mehr Sinn machen den eigenen Teil niedriger zu belasten und auf den vermieteten eine 100% Finanzierung. Wenn deine Liquidität passt, ist es ja auch der Bank egal ob die Tilgung von den Mieteinnahmen oder deinem Gehalt/Rücklagen kommt.
ypg30.08.21 19:48
Lukas_Sch schrieb:

Denke daher, dass der Anbau bei mir kein Problem sein sollte?
Ich bin gespannt, wie das unser Fachmann @Dimeto sieht.
Ich gehe recht in der Annahme, dass die beiden Häuser links und rechts nur Garagen als Anbau haben?
Lukas_Sch31.08.21 14:47
: Bezüglich des Darlehens werde ich mal mit meinem Sachbearbeiter von der Bank reden, wie wir da auf einen Nenner kommen könnten, es dürfte ja für die Bank keine Rolle spielen, wenn sich die Konditionen ansonsten nicht verändern.

: also der Rechte Nachbar hat nur einen Garagenanbau, der linke hat nach vorne raus einen Wohnzimmeranbau und rechts einen Garagenanbau. Zählen bei der Betrachtung der Umgebung nur die Häuser in unmittelbarer Nachbarschaft?
ypg31.08.21 15:02
Lukas_Sch schrieb:

Zählen bei der Betrachtung der Umgebung nur die Häuser in unmittelbarer Nachbarschaft?
Ich glaube, ja. Zumindest die Strassenreihe selbst. Ggü, also ggf Fläche im Bebauungsplan ist eh außen vor.
Aber warte mal auf s Tipp, der ist vom Fach (ich hab wohl letztens den falschen User-Namen verwendet)
garagenanbaumieterbaugesetzbuchzweifamilienhausdarlehen