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ᐅ Wohneinheit im Keller


Erstellt am: 20.04.16 12:00

MarcWen20.04.16 17:42
Du solltest im Vorfeld mal in die jeweilige Landesbauordnung schauen, wo u.a. so Dinge wie:
  • Raumhöhe
  • Fensterfläche im Verhältnis zur Grundfläche des Zimmers
  • notwendigen Stellplätze
  • ...
geregelt werden.
world-e20.04.16 18:55
toxicmolotow schrieb:
Du weißt aber schon, dass man nur so viel Förderkredit beantragen kann, wie die zu errichtende Wohneinheit an Wert hat, oder?

Wie soll man das konkret trennen? Werden die Kellerkosten dann anteilig zu der Kellerwohnung dazugerechnet? Und wie sieht es dann mit der Kellerdecke aus, gehört diese zum Keller oder zum EG?
toxicmolotof20.04.16 19:22
Gegenfrage, wie wird der Wert einer Eigentumswohnung in einem Gebäude mit mehreren Wohnungen ermittelt?

Da gibt es genügend Wege, den Wert zu ermitteln.
toxicmolotof20.04.16 19:25
Wenn deine Idee die Lösung ist, würde es wohl jeder machen. Das Ei des Kolumbus hast du nicht gefunden.

Ich würde diese Idee schnellstmöglich verwerfen, wenn kein ernsthaftes reales Interesse an zwei Wohneinheiten besteht. Sondern das ganze nur auf dem Papier dazu dienen soll, Fördergelder zu erschleichen.
ypg20.04.16 22:19
Ich sag da lieber nix zu... Schüttel nur den Kopp über so manche Ideen, ein paar Kröten zu sparen - man darf sich nicht wundern, wenn es Fördergelder irgendwann nicht mehr geben wird, weil einige immer noch nicht den Hals voll bekommen. Da sind die Zinsen auf dem Tiefstand, der Topf will noch weniger, und auch das wird ausgenutzt.

Mach doch aus jedem Kellerraum eine Wohneinheit, die Stadt zahlt pro Einheit Miete. Ach so, Du willst ja gar nicht vermieten ... 🙂
MarcWen21.04.16 12:31
Also ich kann hier beide Seiten verstehen... Würde aber den Bogen nicht zu sehr überspannen und dem TE nur Böses unterstellen.
Die Zeiten, in denen man aus einem Hühnerstall eine Wohneinheit gemacht hat, sind vorbei.
Sollte hier ernsthaft das Interesse an einer 2. Wohneinheit bestehen, so muss das eh vernünftig geplant werden. Dann hat man auch die Kosten auf dem Tisch. Danach muss das Ganze natürlich auch genehmigt werden.
Sinn macht es, je eher man so etwas angeht. Idealerweise mit der Planung vom ganzen Vorhaben. So ist aus unserem Einfamilienhaus ein Dreifamilienhaus geworden, blöde Begriffsbildung.

Ob man die Wohneinheit wirklich vermietet oder Kartons reinstellt ist doch Jedem selbst überlassen. Man sollte aber schon das Vorhaben wie geplant realisieren, also eine abgeschlossene Einheit mit Kochgelegenheit und Bad. Es kann durch aus passieren, dass vom Bauamt wer zur Abnahme kommt.

Da hier schon mit dem Bau begonnen, also schon der Bauantrag genehmigt und die Ausführungsplanung fertig, würde ich schätzen, dass die Änderungskosten weit über den Fördermittel liegen. Es sei denn man packt die Wohneinheit als Vermietung mit in die Finanzierung, aber das ist auch nicht geplant.
wohneinheitfördergelder