Wieviel Grundstück und Haus können wir uns leisten?

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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Mycraft

Mycraft

Moderator
Hier nochmal eine Verständnisfrage:
Werden Grundstück und Haus aus einer Hand gekauft? Ich hatte es so gelesen, dass ein Grundstück gekauft wird und dann eine Firma, unabhängig von Grundstück-Verkäufer mit dem Hausbau beauftragt wird.
Dann wäre die Berechnung des TE bzgl. Grundsteuer korrekt. Er zahlt die Steuer nur auf den Grundstück-Kauf.
Wenn allerdings Grundstück und Haus aus einer Hand erworben werden, muss für alles zusammen die Grundstück-Steuer bezahlt werden.
Ja Theorie und Praxis sind eben zwei verschiedene Dinge...wenn zwischen dem Grundstück- und Hauskauf keine signifikante Zeit verstrichen ist...dann gilt beides als Koppelgeschäft auch wenn von zwei verschiedenen Personen kommt...

Das war einmal...wo man Haus und Grundstück getrennt gekauft hatte und dann nur auf das Grundstück die Steuer fällig wurde...aber das ist schon lange vorbei...gerade in und um die Bundeshauptstadt ist dieses vorgehen bei den Ämtern bekannt...
 
f-pNo

f-pNo

Ja Theorie und Praxis sind eben zwei verschiedene Dinge...wenn zwischen dem Grundstück- und Hauskauf keine signifikante Zeit verstrichen ist...dann gilt beides als Koppelgeschäft auch wenn von zwei verschiedenen Personen kommt...

Das war einmal...wo man Haus und Grundstück getrennt gekauft hatte und dann nur auf das Grundstück die Steuer fällig wurde...aber das ist schon lange vorbei...gerade in und um die Bundeshauptstadt ist dieses vorgehen bei den Ämtern bekannt...
Naja – ich kenne mich jetzt nicht mit der Vorgehensweise in Berlin aus.
Wir haben 05/2013 das Grundstück von der Gemeinde gekauft und nur auf den Kaufpreis die Grundstück-Steuer bezahlt. Baubeginn wird bei uns 03/2014 sein (endlich).
Sicherheitshalber hatte ich im Vorfeld zum Grundstück-Kauf nochmal nachgefragt (man will sich ja informieren) und kassierte nur Erstaunen über diese Frage.
Mein GÜ hat schon in dem Baugebiet Häuser hochgezogen – er hat von seinen Kunden auch nix darüber gehört.

Kann, wie gesagt, aber nicht sagen, wie es im notorisch klammen Berlin ist. Denke aber, dass ein solcher Bescheid anfechtbar wäre.
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Ja Theorie und Praxis sind eben zwei verschiedene Dinge...wenn zwischen dem Grundstück- und Hauskauf keine signifikante Zeit verstrichen ist...dann gilt beides als Koppelgeschäft auch wenn von zwei verschiedenen Personen kommt...
Woher hast Du diese Weisheit? Die aktuelle Rechtsprechung sagt etwas ganz anderes ...

Das war einmal...wo man Haus und Grundstück getrennt gekauft hatte und dann nur auf das Grundstück die Steuer fällig wurde...aber das ist schon lange vorbei...gerade in und um die Bundeshauptstadt ist dieses vorgehen bei den Ämtern bekannt...
Noch mal - woher nimmst Du dieses "Wissen"? Bisher sind diese Urteile: "Urteil v. 23.8.2006, II R 42/04, BFH/NV 2007 S. 760 und Beschluss v. 2.4.2009, II B 157/08, BFH/NV 2009 S. 1146" nach meiner Kenntnis, noch nicht durch neuere Entscheidungen in Zweifel gezogen worden.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
N

nordanney

Auch hier bei uns in NRW ist es kein gekoppeltes Geschäft, wenn man von A kauft und dann mit B baut (selbst wenn nur 2-3 Monate zwischen Kaufvertrag und Bauantrag liegen.
==> Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstücks-KP!
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Die Infos sind aus erster Hand, meine Nachbarin welche 1 Jahr vor uns gebaut hat ist bei dem Verein angestellt und bekommt täglich die Anträge auf den Tisch...die wenigsten zahlen in Berlin die Steuern nur auf das Grundstück.

Da ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Bauvertrag besteht, wird das Finanzamt die Grunderwerbsteuer auch auf den Hauspreis erheben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

Bauexperte

Hallo,

Die Infos sind aus erster Hand, meine Nachbarin welche 1 Jahr vor uns gebaut hat ist bei dem Verein angestellt und bekommt täglich die Anträge auf den Tisch...die wenigsten zahlen in Berlin die Steuern nur auf das Grundstück.

Da ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Bauvertrag besteht, wird das Finanzamt die Grunderwerbsteuer auch auf den Hauspreis erheben.
Das ist dann immer noch nicht richtig und es empfiehlt sich den betroffenen Bauherren einen RA aufzusuchen; außer ...

... es gibt Kommunen - hier mag Berlin dazu gehören, das entzieht sich aber meiner Kenntnis - welche zwingend eine Zeit "x" zwischen Grundstückskauf und Baubeginn vorschreiben; ansonsten entfällt Grunderwerbsteuer auf Grundstückskauf und Hausbau.

Für alle anderen gilt imho die Rechtsprechung des BFH "Eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den Grund und Boden kommt _nur noch_ in Betracht, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und hierbei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht" oder auch die, des Niedersächsischen FG, Urteil v. 26.08.2011, 7 K 192/09, 7 K 193/09.

Wenn ich mich richtig erinnere, ist diese Diskussion nochmals vor nicht allzu langer Zeit zwischen den Parteien aufgebrandet und hat am Ergebnis (noch) nichts geändert.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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