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ᐅ Wie viel Zeit für 650m² Malern?


Erstellt am: 09.08.2013 15:08

Der Da 11.08.2013 22:57
Eltis.. Denk dann an die bg Bau und schreib die helferstunden auf.
Die wand ist glatt, wenn ihr q3 verpachtet habt.
Leider werdet ihr so Setzrisse nach einiger Zeit an den Wänden bekommen.

Wenn glatt, wurde ich mit Malervlies vorher tapezieren.

ypg 11.08.2013 23:15
Setzrisse bekommt man eh! Vlies und Tapete überdecken nicht nur Setz- auch andere Risse, die man aber gern in der Gewährleistungszeit erkennen und beurteilen möchte.

Deshalb würde ich in den ersten Jahren auch nur streichen und auf Tapete oder Vlies verzichten.

kaho674 12.08.2013 07:24
Der Da schrieb:
Eltis.. Denk dann an die bg Bau und schreib die helferstunden auf.
Die BG Bau versichert Familie 1. Grades sowieso nicht. Was mich aber mal interessieren würde, das Malern ist ja nun wirklich so ziemlich das letzte Gewerk auf der Baustelle. Wann ist das denn mit der BGBau Geschichte? Nach der Abnahme mit dem Bauträger oder niemals?

Wenn ich jetzt in 2 Jahren noch mal Streichen will und hol mir dazu nen Kumpel, muss ich dann wieder der BGBau Bescheid sagen? Wer macht sowas? Niemand, oder?

kaho674 12.08.2013 08:12
ypg schrieb:
Da gibt es doch beim Putz die Q-Varianten... Habt Ihr besser als Q2?
Gute Frage. Muss mal den Bauleiter fragen. Mit dem haben wir nur ausgemacht, dass wir die Wände hinterher sofort streichen können.
Ham wir uns wieder über's Ohr hauen lassen? Den Bauleiter treff ich heute, der wird sofort filetiert, wenn ja...

Der Da 12.08.2013 08:20
Schau in deinen Vertrag. Da sollte es drin stehen.

Zur bg Bau. Zahlen musst die helferstunden aber trotzdem. Auch fürs streichen.

Saruss 12.08.2013 09:04
Nicht, wenn es Gefälligkeitsleistungen sind von nahen Verwandten oder sehr guten Freunden.
Google mal ein wenig... da gibt es Leute, die haben z.B. ihren Vater z.B. für 50 Stunden Arbeit beim Bau versichert bei der BG Bau, bei einem anschließenden Unfall hat sich die BG geweigert, zu zahlen, und auch vor Gericht gewonnen mit der "Gefälligkeits"-Begründung (obwohl sie die Einzahlung angenommen haben!!!). Davon gibt es mehrere Fälle, so dass man bestimmte Zahlungen bestimmt mit Bezug auf die Urteile anlehnen kann.
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