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ᐅ Wie verhalten, wenn meine Mietkaution nicht zurückerstattet wird?


Erstellt am: 10.07.24 17:36

nordanney11.07.24 10:22
Reinhard84.2 schrieb:

Meiner Erfahrung nach sind es immer die privaten Vermieter, die mich einen riesen Larry machen und bei einer Etagenwohnung in Erkenschwick meinen, sie vermieteten mar-a-lago.
Bei den privaten Vermietern geht eine ggf. nötige Renovierung auch direkt ans nicht so prall gefüllte Portemonnaie. Bei der großen Wohnungsgesellschaft gehen Mitarbeiter nicht mit dem eigenen Geld um. Da ist es zwar auch ärgerlich, wenn es zu Problemen kommt, die Geld kosten. Aber nach 16 Uhr ist es dem Mitarbeiter wieder egal, da er nach Hause gegangen ist.
Ich als privater Vermieter nutze auch alle möglichen Fristen aus, um ja kein Geld vom einem bereits ausgezogenen Mieter wiederzuholen.
MachsSelbst11.07.24 17:23
Wie darf man sich das vorstellen? Ich habe bisher bei allen meinen Wohnungen bei der Rückgabe ein Abnahmeprotokoll bekommen, in dem meist "Keine Mängel" stand.
Da kann der Vermieter dann gerne seine 6 Monate abwarten, er kann aber in den 6 Monaten nicht einfach einseitig neue Mängel auf die Liste schreiben. Mangelfrei abgenommen ist mangelfrei abgenommen, es sei denn er weist mir nach, dass ihn über Mängel getäuscht habe. Wobei es keine Täuschung ist, wenn ich den Kratzer im Laminat nicht erwähne, den muss er schon selbst erkennen...

Das wärs ja noch. Der Vermieter geht mit nem Interessenten durch die Wohnung, dem fällt der Blumentopf oder die Pulle Rotwein auf die Fliesen, die Fliese springt, der Vermieter ergänzt "Fliesen kaputt, Küche" ins Abnahmeprotokoll und behält meine komplette Kaution ein, damit er die Küche neu auskacheln kann...
Jesse Custer12.07.24 11:03
Kann es sein, dass es sich hier um eine Fragestellung a'la "was wäre, wenn?" und nicht a'la "ich hab da ein Problem!" handelt?
nordanney12.07.24 11:10
MachsSelbst schrieb:

Wie darf man sich das vorstellen? Ich habe bisher bei allen meinen Wohnungen bei der Rückgabe ein Abnahmeprotokoll bekommen, in dem meist "Keine Mängel" stand.
Da kann der Vermieter dann gerne seine 6 Monate abwarten, er kann aber in den 6 Monaten nicht einfach einseitig neue Mängel auf die Liste schreiben.
Aber er kann sich in Ruhe - wenn er es noch nicht gemacht hat - um einen Überschlag bei der Nebenkostenabrechnung kümmern. Oder noch einmal schauen, ob nicht doch Mängel vorhanden sind, die bei Abnahme nicht sichtbar waren. Vielleicht hatte man sich ja nicht im Guten getrennt und der Mieter hat just for fun mit einem 1mm Bohrer die Wasserleitung angebohrt, um dem Vermieter an Bein zu pinkeln (ja, so etwas kommt in der Praxis tatsächlich vor - selbst erlebt, wenn auch nicht im Rahmen Vermietung).
Stephan—12.07.24 13:58
Live eigene Erfahrung.
6 Monate nach Übergabe ist erlaubt.
Bei uns war noch eine Nebenkostenabrechnung offen, als das Schreiben kam waren die 6 Monate ab Übergabe verstrichen.
Nun zwei mal förmliche Mahnung mit Begleichung der offenen Beträge.
Nun online Mahnbescheid (36€) beantragt, zwei Tage nach Zustellung kam der Einbehalt Kaution und Guthaben Nebenkosten auf das Konto.

Wieder Betrag 7x€ an das Amtsgericht überwiesen, da noch anderer Betrag + 36€ Mahngebühr offen, die ich dem Laden (Verwaltung) nicht schenken werde.

Weiteres Vorgehen (Anhörung Gericht/ Termin etc.) noch offen
Feldblick_202515.07.24 08:41
Bei uns wurde die Wohnung mangelfrei abgenommen, haben 3 Monate nichts gehört. Haben dann mal nachgefragt, wie es aussieht mit der Kautionsrückzahlung. Wurden dann zum Gespräch eingeladen, bei dem eine Liste ausgepackt wurde, was angeblich alles kaputt und nicht in Ordnung gewesen wäre.
Wir sind ohne Kaution wieder gegangen, haben uns zu Hause hingesetzt und Paragraphen gewälzt. Meine Schwägerin ist zum Glück Rechtsanwältin und hat alles geprüft. Brief ging per Einschreiben an den ehem. Vermieter - nach ein bisschen hin und her war das Geld auf unserem Konto.
Ich kann nur empfehlen: alles ganz genau prüfen, alles schriftlich festhalten - und zur Not rechtlichen Beistand holen. Wir haben nach der Aktion, die wirklich sehr viele Nerven gekostet hat, erstmal eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
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