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ᐅ Wie lange gilt ein Bebauungsplan ?


Erstellt am: 28.04.2015 08:20

Bauexperte 28.04.2015 12:37
Vega82 schrieb:

Nö ich denke die haben die Garagen einfach ohne Genehmigung dahin gesetzt...
Das glaube ich weniger, da Stellplätze nachgewiesen werden müssen und Garagen, sofern sie beim Bauantrag eingezeichnet wurden, ebenfalls der Genehmigung bedürfen. Was, btw. später nicht mehr der Fall ist.

Grüße, Bauexperte

Vega82 28.04.2015 12:43
Bauexperte schrieb:
Das glaube ich weniger, da Stellplätze nachgewiesen werden müssen und Garagen, sofern sie beim Bauantrag eingezeichnet wurden, ebenfalls der Genehmigung bedürfen. Was, btw. später nicht mehr der Fall ist.

Grüße, Bauexperte

Bei uns in Sachsen sind Grenzbebauungen bis 9m und 50qm genehmigungsfrei. Damit brauche ich für eine Garage auch keine Genehmigung und habe bisher auch keine eingereicht.
Im Bauantrag muss lediglich der Platz von 2 Stellflächen auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Vega82 28.04.2015 13:06
Gibt dieser Punkt aus dem Bebauungsplan evtl noch Spielraum?
8.2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
Zur Sicherung eines harmonischen Gebietscharakters und der Einfügung in die umgebende
Wohnbebauung wird für das Plangebiet mit bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nach
§ 9 Abs. 4 i. V. m. § 89 SächsBO ein Gestaltungsrahmen für die Gestaltung der Dächer, Fas-
Fassaden, Nebenanlagen und Einfriedungen gesetzt.
Mit der Beschränkung auf nur wenige, das Erscheinungsbild des Siedlungsgebietes wesentlich
bestimmende Regelungen verbleibt ausreichender Gestaltungsspielraum für die individuelle
Ausformung durch die Bauherren.

DG 29.04.2015 14:10
Bauexperte schrieb:
Die Frage lautet, welche Auswirkungen es auf zukünftige Bauanträge hat, sowohl intern als auch für die Antragsteller. Irgendwer im Amt hat ja die Garagendächer genehmigt 😉

Im Freistellungsverfahren wird ja kaum geprüft. Ist nur dummerweise so, dass die bereits genehmigten FD-Garagen keine Rechtsgrundlage für weitere FD-Garagen darstellen. Wenn das Bauamt jetzt aufpasst, hat man als Nachzügler Pech oder aber der Bebauungsplan muss diesbezüglich geändert/erweitert werden.

Einzelabnahme/Abweichung vom Bebauungsplan geht natürlich auch - Ausgang ungewiss.

MfG
Dirk Grafe

Vega82 30.04.2015 11:40
Wie sieht es denn rechtlich aus. Heißt das jetzt theoretisch ich muss auf JEDES Gebäude ein Dach setzen? Wo zieht man da die Grenze?
Ein Gartenhaus 1,50x1,50 um den Rasenmäher unterzustellen, darf demnach auch kein Flachdach aufweisen?

DG 30.04.2015 13:35
Für ein Gartenhaus von 1,50x1,50m braucht man keine Baugenehmigung, zumindest nicht in NRW. Hier ist es so, dass Nebengebäude bis 30m³ keine Baugenehmigung benötigen, andere Bundesländer können abweichende Regelungen haben. Es ist hier aber auch möglich, dass in einem Baugebiet KEINERLEI Nebengebäude zulässig sind.

Also Regelung zu den Nebengebäuden prüfen und in der Landesbauordnung nachschauen, welche Nebengebäude baugenehmigungsfrei errichtet werden können.

MfG
Dirk Grafe
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