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ᐅ Wer sollte den Architektenvertrag unterschreiben?


Erstellt am: 11.03.2019 08:38

rick2018 11.03.2019 14:46
Das kann man im schlimmsten Fall auch mit einer Vollmacht lösen. Wobei ich der Meinung bin dass es wesentlich einfacher ist wenn es nur einen Ansprechpartner und Entscheider gibt.
Habe einen guten Freund welcher Notar ist und eine größere Kanzlei besitzt. Vor kurzem hatten wir einen ähnlichen Fall in der entfernteren Verwandtschaft (Finanzierung und Bau vor Hochzeit). Ganz klare Aussage dass jeder Vertrag im ungünstigsten Fall vor Hochzeit als Schenkung angesehen wird.
Gehe daher lieber auf Nummer sicher.

hampshire 11.03.2019 15:18
Es spielt keine besondere Rolle wer von Euch unterschreibt. An dem Architektenvertrag ist außer den Rechten an den Entwürfen kein späterer Besitz gebunden. Der Betrag ist überschaubar.
Eine wichtigere Fragestellung ist: Werdet ihr später in Eurem, oder in Deinem Haus wohnen.

ganner 14.03.2019 07:41
hampshire schrieb:

Eine wichtigere Fragestellung ist: Werdet ihr später in Eurem, oder in Deinem Haus wohnen.


Ich weiß zwar nicht was das mit dem Architektenvertrag zu tun hat. Aber ja, wir werden später selbst in umserem Haus wohnen.

Altai 14.03.2019 10:49
ganner schrieb:
Ich weiß zwar nicht was das mit dem Architektenvertrag zu tun hat. Aber ja, wir werden später selbst in umserem Haus wohnen.
Das war nicht die Frage - die zielte darauf, wem das Haus gehören wird!

ganner 14.03.2019 11:22
Haha ok. Verstanden...
Die Frage zielte also darauf ab wer später im Grundbuch steht?
Wie gesagt wollte ich darauf hier eigentlich gar nicht eingehen, da das mit dem Architektenvertrag eigentlich nichts zu tun hat.

Es gibt ja durchaus beide Varianten:
1. Nur eine Person steht im Grundbuch
2. Beide Personen stehen 50/50 oder zu welchem Teil auch immer im Grundbuch.

Über Vor- und Nachteile haben wir uns schon größtenteils informiert. Natürlich kann man das nicht immer nüchtern und Faktenbasiert sehen. Ich denke beide Leute haben auch immer ein emotionales Interesse dass ihnen das Haus für welches sie Geld ausgeben auch wirklich gehört, und nich nur aufgrund des gewählten Güterstandmodells einen eventuellen finanziellen Anteil haben.

Daher wird es bei uns wohl darauf rauslaufen dass wir beide im Grundbuch stehen und somit werden wir in Unserem Haus wohnen 😉
Final Entschieden wird das natürlich bevor relevante Verträge geschlossen werden.

hampshire 14.03.2019 16:23
Die Fragestellung ob ihr in Eurem oder Deinem Haus wohnen werdet hat auch eine emotionale Komponente, die sich beziehungsrelevant auswirken kann und damit auch im worst case baufinanzielle Fragestellungen aufwirft, zu denen Du Dir hier Gedanken machtest. "Meine Partnerin wohnt mit mir in meinem Haus" fühlt sich sehr anders an als "Wir wohnen zusammen in unsrem Haus". Diese Sätze lassen sich unabhängig vom Grundbuch sagen und fühlen.
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