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ᐅ Wer sollte den Architektenvertrag unterschreiben?


Erstellt am: 11.03.19 08:38

ganner11.03.19 10:06
Maria16 schrieb:
Dann bist du ihr gegenüber hoffentlich vorsichtiger mit Konjunktiven. ;-)
Und ja, ich kenne Leute, die sich drei Monate vor der Hochzeit angefangen haben zu trennen. Da braucht man neben den Verbindlichkeiten aus der Hochzeitsplanung nicht noch Verbindlichkeiten aus der Hausplanung oben drauf.

Versteh grad aber nicht das Problem, warum du sie nicht einfach aus dem Architektenvertrag streichen lässt.

Meine Verlobte legt diese Konjunktive Gottseidank nicht so auf die Goldwaage... Beziehungstipps suche ich woanders. 😉

Steht ja nirgends dass ich ein Problem damit habe 😉 Im Gegenteil, die Bedenken kamen ja von mir.
Ich wollte nur nachfragen was ihr dazu meint. Deine Meinung habe ich ja nun. Danke dafür!
ganner11.03.19 10:23
HilfeHilfe schrieb:
Trotzdem ist es ein Rechtsvertrag. Aber ok wenn nur du es unterschreibst

Da hast du natürlich recht..
Ich denke das korrekteste wäre wirklich wenn ich diesen Vertrag unterschreibe.
Meine Verlobte will aber unbedingt auch ihren finanziellen Beitrag dazu leisten. Das muss ich dann wohl mit ihr klären, ob das sinn macht, bzw. ob sie nicht lieber den nächsten Urlaub oder ähnliches dann übernimmt 😀
Zaba1211.03.19 10:36
Irgendwie finde ich die Diskussion über den Architektenvertrag sinnlos. Es spielt doch keine Rolle ob beide oder einer dort drin steht. Das ist mehr oder weniger nur eine symbolische Geste. Außerdem reden wir hier von max. 11k€, sogar weniger wenn ihr eine Pauschale ausgemacht habt.
Es spielt einfach keine Rolle, es sei den Du oder Sie kommen auf die Idee den Architekten nicht zu bezahlen, dann hätte der Architekt, wenn beide drin stehen, eine weiter Person an die er die Forderung stellen könnte, mehr nicht.

Würde es jetzt um die Finanzierung gehen, wäre das eine andere Sache.
rick201811.03.19 11:07
Ich würde sie erstmal streichen lassen und dann nach der Heirat ins Grundbuch eintragen.
Wenn sie im Architektenvertrag und auch bei anderen Verträgen drinsteht könnte das Finanzamt schnell auf die Idee kommen Schenkungssteuer zu verlangen.
ganner11.03.19 12:35
Danke euch beiden.
Dann ist das für mich auch gegessen. Sie kommt raus, und ich hab mir da evtl. doch zu viel gedanken gemacht 😀
ypg11.03.19 13:04
Ich würde es so sehen, dass es gut wäre, wenn beide Bauherren drin stehen, damit man bei kurzfristigen Entscheidungen nicht umständlich sein muss, und sie genauso wie Du Aufträge erteilen darf.
Der Architektenvertrag hat ja auch mit der Finanzierung oder dem Grundbuch nichts zu tun.
architektenvertragfinanzierunggrundbuch