Wengerter Baugebiet Am Mühlbach, Mimberg / Burgthann 2022-2024

4,80 Stern(e) 10 Votes
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 10 der Diskussion zum Thema: Wengerter Baugebiet Am Mühlbach, Mimberg / Burgthann 2022-2024
>> Zum 1. Beitrag <<

L

Lea11188

Ok verstehe.. In welchem Bauabschnitt liegt euer Objekt? Ich bin richtig enttäuscht, wir hätten das Haus schon gerne gekauft. Die Gemeinde Burgthann hat explizit gefördert, dass die Objekte dort bezahlbar sein sollen, insbesondere für junge Familien. Jetzt holt sich der Bauträge die Gewinne über das Blockheizkraftwerk.
Bin gespannt, ob das Gespräch mit dem Vertrieb etwas bringt. Ändern kann man da, denke Ich, nicht viel.
Wir liegen im ersten Bauabschnitt. Angeblich wird der Kaufvertrag noch modifiziert. Warten wir mal ab…
 
B

Bauherrin-tn

Wir liegen im ersten Bauabschnitt. Angeblich wird der Kaufvertrag noch modifiziert. Warten wir mal ab…
Ich habe heute mit dem Vertrieb gesprochen. BA3 erhält voraussichtlich in 6 Monaten die Unterlagen, zur Heiztechnik wurden mir die 220 Euro bestätigt, die aber abhängig vom Heizverhalten sind. Nach 20 Jahren endet der Vertrag mit dem Betreiber, den man verlängern kann oder die Heizung selber renovieren kann. Der Betrag dafür würde nicht die 1000 übertreffen, wobei genaue Aussagen nicht möglich sind. Ich solle keine Panik wegen der Heizung bekommen. Außerdem hat er mir nochmal bestätigt, dass man die Reservierungsgebühr ganz unproblematisch zurück bekommt.
 
P

pokue22

Wir liegen im ersten Bauabschnitt. Angeblich wird der Kaufvertrag noch modifiziert. Warten wir mal ab…
Da sind wir gespannt und drücken allen Interessenten die Daumen, dass etwas im Sinne der Käufer angepasst wird.

Die Erschließung des Gebietes geht sonst voran, als wir letztens da waren wurde fleißig gebaggert etc.
 
L

Lea11188

Ich habe heute mit dem Vertrieb gesprochen. BA3 erhält voraussichtlich in 6 Monaten die Unterlagen, zur Heiztechnik wurden mir die 220 Euro bestätigt, die aber abhängig vom Heizverhalten sind. Nach 20 Jahren endet der Vertrag mit dem Betreiber, den man verlängern kann oder die Heizung selber renovieren kann. Der Betrag dafür würde nicht die 1000 übertreffen, wobei genaue Aussagen nicht möglich sind. Ich solle keine Panik wegen der Heizung bekommen. Außerdem hat er mir nochmal bestätigt, dass man die Reservierungsgebühr ganz unproblematisch zurück bekommt.
Hier sehe ich das Problem, dass nach 20 Jahren sich alle 52 Parteien einig sein müssen, was passiert. Und auch nicht cool, wenn es an die Instandhaltung geht, läuft der Vertrag aus. Solche Schätzwerte finde ich auch etwas unsicher…
Dass die 220€ DEUTLICH über den üblichen Preisen liegen, solle man wohl anscheinend so annehmen. Das ist ja auch bloß der Startpreis. Jährlich kann dann der Betrag nach der im Vertrag stehenden Formel (die laut Verbraucherzentrale übrigens ok ist) angehoben werden…
 
M

MrsAndMr

Ich habe heute mit dem Vertrieb gesprochen. BA3 erhält voraussichtlich in 6 Monaten die Unterlagen, zur Heiztechnik wurden mir die 220 Euro bestätigt, die aber abhängig vom Heizverhalten sind. Nach 20 Jahren endet der Vertrag mit dem Betreiber, den man verlängern kann oder die Heizung selber renovieren kann. Der Betrag dafür würde nicht die 1000 übertreffen, wobei genaue Aussagen nicht möglich sind. Ich solle keine Panik wegen der Heizung bekommen. Außerdem hat er mir nochmal bestätigt, dass man die Reservierungsgebühr ganz unproblematisch zurück bekommt.
"220 EUR, aber abhängig vom Heizverhalten". Was für eine fragwürdige Argumentation aus meiner Sicht, diesen exorbitanten monatlichen Betrag zu relativieren/legitimisieren. Selbst wenn man das gesamte Jahr die Heizung auf volle Pulle hat, kommt man doch im Entferntesten nicht auf diesen Betrag?! Ein paar Vergleichswerte zu typischen Heizkosten sind ja auf Seite 2 dieses Threads genannt. Ich halte das für eine unseriöse Aussage, aber muss ja jeder selbst für sich entscheiden.

Und bezüglich der Reservierungsgebühr sehe ich auch widersprüchliche Angaben - was aus meiner Sicht aber auch egal ist, denn das Reservierungsformular unterschreibt man schließlich gegenüber Wengerter und nicht gegenüber dem Makler (!) D.h. für die Reservierungsgebühr gilt im Zweifel das, was auf dem Reservierungsformular vom Wengerter geschrieben und mit Unterschrift akzeptiert wurde. Und dort steht nichts davon, dass man diese wiederbekommt (was ja auch die Idee einer Reservierungsgebühr total ad absurdum führen würde). Das Haus wird am Ende des Tages auf jeden Fall errichtet (wenn man abspringt, eben für einen anderen Käufer) - und damit gibt es meiner Meinung nach auch keinen rechtlichen Rückerstattungsanspruch für denjenigen, der abspringt. Der Wengerter könnte am Ende einfach sagen "was interessiert mich, was der Makler ihnen erzählt hat, Sie haben hier schließlich mein Reservierungsformular mit den klar genannten Konditionen unterschrieben". Ich bin vorsichtig bei sowas, aber muss am Ende ebenfalls jeder für sich selbst entscheiden.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Wengerter Massivhaus GmbH gibt es 13 Themen mit insgesamt 908 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben