ᐅ Wengerter Baugebiet Am Mühlbach, Mimberg / Burgthann 2022-2024
Erstellt am: 19.01.22 00:47
WilderSueden12.02.22 20:41
Bauherrin-tn schrieb:
Selbst wenn man das hätte nachlesen können in irgendeinem Beitrag, finde ich, dass ich ein Recht auf so eine Info habe, sobald ich eine Reservierungsgebühr zählen soll. Denn erstens weiß ich nicht, ob ich die zurück bekomme. Da sind die Aussagen unterschiedlich. Und zweitens ist diese Info, neben den anderen Themen, keine die abhängig vom Bauabschnitt sind.Ich spiele jetzt mal den Teufels Anwalt und behaupte dass dir alle Informationen zur Verfügung gestellt wurden die rechtlich zwingend notwendig sind. Das Wärmecontracting wird sicherlich erwähnt und die Übernahme nach 20 Jahren bestimmt auch...irgendwo versteckt in Absatz 35 oder so ähnlich. Dass der Preis vollkommen überzogen ist und der Geschäftsführer des Bauträgers auch Geschäftsführer der Wärmefirma ist, wird für Juristen eher nebensächlich sein.Das Konstrukt sieht mir nach einer gewissen Absicht aus und ich würde vermuten dass solche Details wie die Geschäftsführer auch nicht an die Makler weitergegeben werden. Nachfragen werden die ohnehin nicht. Der Bauträger will möglichst schnell sein Gebiet verkaufen und der Makler will schnell Abschlüsse machen. Und wenn dabei noch ein paar Euro einbehaltene Reservierungsgebühr anfallen, um so besser
Bauherrin-tn12.02.22 23:21
WilderSueden schrieb:
Ich spiele jetzt mal den Teufels Anwalt und behaupte dass dir alle Informationen zur Verfügung gestellt wurden die rechtlich zwingend notwendig sind. Das Wärmecontracting wird sicherlich erwähnt und die Übernahme nach 20 Jahren bestimmt auch...irgendwo versteckt in Absatz 35 oder so ähnlich. Dass der Preis vollkommen überzogen ist und der Geschäftsführer des Bauträgers auch Geschäftsführer der Wärmefirma ist, wird für Juristen eher nebensächlich sein.
Das Konstrukt sieht mir nach einer gewissen Absicht aus und ich würde vermuten dass solche Details wie die Geschäftsführer auch nicht an die Makler weitergegeben werden. Nachfragen werden die ohnehin nicht. Der Bauträger will möglichst schnell sein Gebiet verkaufen und der Makler will schnell Abschlüsse machen. Und wenn dabei noch ein paar Euro einbehaltene Reservierungsgebühr anfallen, um so besserFür die
WilderSueden schrieb:
Ich spiele jetzt mal den Teufels Anwalt und behaupte dass dir alle Informationen zur Verfügung gestellt wurden die rechtlich zwingend notwendig sind. Das Wärmecontracting wird sicherlich erwähnt und die Übernahme nach 20 Jahren bestimmt auch...irgendwo versteckt in Absatz 35 oder so ähnlich. Dass der Preis vollkommen überzogen ist und der Geschäftsführer des Bauträgers auch Geschäftsführer der Wärmefirma ist, wird für Juristen eher nebensächlich sein.
Das Konstrukt sieht mir nach einer gewissen Absicht aus und ich würde vermuten dass solche Details wie die Geschäftsführer auch nicht an die Makler weitergegeben werden. Nachfragen werden die ohnehin nicht. Der Bauträger will möglichst schnell sein Gebiet verkaufen und der Makler will schnell Abschlüsse machen. Und wenn dabei noch ein paar Euro einbehaltene Reservierungsgebühr anfallen, um so besserVor der Reservierung bekam ich die Bauleistungsbeschreibung, Die zwei Sätze zur Heiztechnik beinhaltet. Einer davon besagt, dass es so toll ist ein Blockheizkraftwerk zu haben, weil man damit Platz im Haus spart. Die Details, die du meinst, sind wohl Teil der Kaufverträge. Diese bekommt man aber je nachdem zu welchem Bauabschnitt man gehört. BA1 bekam wohl diese Woche die Unterlagen. Unsere Doppelhaushälfte liegt in BA3. Es gibt keine Aussage darüber, wann wir dran wären. Wird aber ehrlicherweise immer ungewisser. Ich habe kein gutes Gefühl mehr.
pokue2214.02.22 12:33
Baeren01 schrieb:
Laut Kaufvertrag wird noch eine neue Kläranlage durch die Gemeinde errichtet, der bisherige Eigentümer hat 60% der prognostizierten Kosten getragen. Die restlichen Kosten werden ca 2024 auf die dann im Grundbuch stehenden Eigentümer umgelegt. Der Makler kann nichts zu den voraussichtlichen Kosten und nichts über den 60% Anteil sagen.Zur neuen Kläranlage und den Beiträgen, die durch alle angeschlossenen Grundstücke der umliegenden Gemeinden zu tragen sind, kann man auf der Seite der KZV Schwarzachgruppe Infos erhalten.Der Beitrage wurde zu 60% in 2021 eingefordert, also vor Bebauung und 2024 werden dann die restlichen 40% fällig. Dann auch durch die neuen Einwohner vom Mühlbachweg. Der Beitrag errechnet sich nach Grundstücksfläche * Betrag/m² und Geschossfläche * Betrag/m².
Lea1118814.02.22 17:38
Wir haben heute mal mit der Verbraucherzentrale gesprochen. Die heizkosten liegen tatsächlich beim 3-fachen der üblichen (höchsten!) kosten. Absoluter Wahnsinn und traurig zugleich…
Bauherrin-tn14.02.22 18:31
Lea11188 schrieb:
Wir haben heute mal mit der Verbraucherzentrale gesprochen. Die heizkosten liegen tatsächlich beim 3-fachen der üblichen (höchsten!) kosten. Absoluter Wahnsinn und traurig zugleich…Wahnsinn!!! Wie kann das kfw40 sein? Das ist doch verrückt.Lea1118814.02.22 19:53
Bauherrin-tn schrieb:
Wahnsinn!!! Wie kann das kfw40 sein? Das ist doch verrückt.ja das Haus schon, bloß nicht bei den Preisen von Betreibe der heizzentrale. Da Kann der Verbrauch des Eigentümers noch so gering sein, wenn die Kosten hoch veranschlagt sind. Sind nun auch ziemlich empört und sprechen mal mit dem Verkäufer. Dass die da mitgehen…
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