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ᐅ Welches Fenster? 2- oder 3-fach Verglasung


Erstellt am: 29.01.16 13:10

Doc.Schnaggls29.01.16 14:36
Hm, das ist nun wirklich nicht viel...

In unserer Bauleistungsbeschreibung war allein das Kapitel Fenster eine ganze A4 Seite lang und sowohl die Art der Verglasung, als auch die U-Werte von Glas und gesamtem Fenster, Aufbau der Rahmen etc. enthalten.

Wie umfangreich ist denn die gesamte Bauleistungsbeschreibung?

Mit der Bauleistungsbeschreibung steht und fällt, meiner Meinung nach, das ganze Bauvorhaben. Nur das, was da definitiv drin steht könnt Ihr auch verlangen.

Aussagen wie "Qualitätsfenster namhafter Hersteller" sind dehnbar und sagen nicht wirklich viel aus...

Ich kann mich daher nur der Frage von anschließen: Habt Ihr den Vertrag schon unterschrieben?
Bauexperte29.01.16 14:54
Hallo,
AnjaBro schrieb:

Wir planen den Bau eines KfW 70- Bungalows in Massivbauweise. Die Wohnfläche wird in etwa 130 qm betragen.
In der Vorbesprechung ist man gar nicht so auf das Thema eingegangen, erst beim Bauantrag sind wir darüber gestolpert, das für unser Vorhaben "nur" eine 2-fach Verglasung vorgesehen ist.
Jetzt haben wir aber immer öfter gelesen, das 3-fach Verglasung schon der Standard sein soll, auch bei unserem Bauträger.
Einleitend: Kfw 70 gibt es nicht mehr; heute gibt es _nur_ noch Energieeinsparverordnung, KFW 55 und besser. Da Du Dich in den Gesprächen zum Bauantrag befindest, ist er also noch nicht gestellt.

Ohne 3-fach Verglasung und deren fachlichen Einbau, wirst Du imho die Vorgaben zur Erfüllung der Energieeinsparverordnung 2016 nicht einhalten können. Du _mußt_ das nicht rechnen, kannst es imho auch nicht.

Ich gehe jedoch davon aus, daß Du den Werkvertrag bereits unterschrieben hast. Da zählt einzig, was im Vertrag und den Anlagen steht. Wenn also 3-fach Verglasung _nur_ auf der HP zu lesen steht, nicht aber im Vertrag nebst Anlagen, wirst Du diese besseren Fenster _nur_ gegen Aufpreis erwerben können.

Grüße, Bauexperte
ypg29.01.16 20:58
Wir haben 2-Fach-Verglasung! BJ 2014, knapp an KfW 55 vorbeigerauscht. Und nein: wir haben keine Fensterluken
Vlt bezahlen wir nach @BeHaElJas Rechnung 100 pro Jahr mehr?!... Wer weiß?
Hochgerechnet und den Aufpreis zu der 3-Fach-Verglasung genommen, komme ich auf das Fazit: den Aufpreis können wir wohl nicht abwohnen
Wenn also das Haus mit 2-Fach Energieeinsparverordnung-konform ist, dann müsst Ihr nicht unruhig schlafen. Ansonsten verweise ich an @Bauexperte`s Beiträge.

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