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ᐅ welchen Energiestandard bauen


Erstellt am: 07.02.2015 15:53

ypg 11.02.2015 12:49
Bauexperte schrieb:
Hallo Tox,


Du verwechselst hier imho etwas.

Du brauchst für ein Einfamilienhaus nach KfW 70 keinen Sachverständigen oder Gutachter, wohl aber einen Statiker oder Energieberater, welcher das Formular 153 ausfüllt. Und das ist jetzt wirklich nicht so neu

Grüße, Bauexperte

Hm, ich glaube, hat so etwas in einem anderen Thread geschrieben, dass es ab 2015 so sein soll -> Sachverständigen ... vlt meldet er sich ja noch mal hier

Sebastian79 11.02.2015 13:19
Ne, es ist schon sei Juni 2014 so, dass ein Sachverständiger beim KFW70-Haus dabei sein muss. Wollte das auch erst nicht glauben, ist aber so laut der KFW-Seite...

Bei mir hampelt da scheinbar keiner herum - ist mir auch egal, ich hab die Bestätigungen und bekomme alle Nachweise...

toxicmolotof 11.02.2015 13:24
- Ich glaube dass ich recht habe, will aber keinen Euro darauf verwetten.

Ich habe gerade Pause und werde mir das gleich noch mal in den Bedingungen der KFW ansehen.

M.E. ist es aber so wie Lexmaul das schreibt. Da hat sich mit den ganz frischen Programmen für die neue Energieeinsparverordnung was verändert.

Die Bestätigung bei KFW70 (alt) ist ja nur Formsache. Und da wollte man mit KFW70 (neu) eine bessere Kontrolle/Qualität erreichen.

Ich melde mich wieder.

Bauexperte 12.02.2015 10:19
Hallo Tox,
toxicmolotow schrieb:

Da hat sich mit den ganz frischen Programmen für die neue Energieeinsparverordnung was verändert.
Nein, es hat sich nichts in Sachen Kfw 70 verändert; es mußte schon immer ein zertifizierter Sachverständiger die entsprechenden Formulare ausfüllen. Weiterhin müssen nur ab KfW 55 externe Gutachter ein BV begleiten.

Grüße, Bauexperte

Sebastian79 12.02.2015 10:26
Es steht aber im technischen Merkblatt folgendes (und das gilt für alle KFW-Bauten):

− Entwicklung und planerische Umsetzung eines energetischen Gesamtkonzepts für den
baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik im Rahmen der
Effizienzhausberechnung (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) erbringen.
− Die Planung zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur
Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erbringen.
− Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen (z. B. unter Anwendung der
DIN 1946-6) und den Bauherren über das Ergebnis informieren. Die Veranlassung der Umsetzung
lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.
− Das geplante energetische Niveau auf dem KfW-Formular “Bestätigung zum Antrag (BZA)“ bestätigen.
− Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung
mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen.
− Vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Aufbringen späterer Verkleidungen mindestens eine
Baustellenbegehung zur Überprüfung der Ausführung energetisch relevanter, insbesondere
später nicht mehr zugänglicher Bauteile (wie z. B. wärmeschutztechnischer Bauteilaufbau) sowie
der Umsetzung des Wärmebrückenkonzepts, des Luftdichtheitskonzepts und der Anlagenteile
durchführen.
− Die Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen (sofern durchgeführt) prüfen.
− Die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung prüfen.
− Die eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten an der Gebäudehülle und der
energetischen Anlagentechnik auf Übereinstimmung mit den nach der Effizienzhausberechnung
geplanten energetischen Maßnahmen prüfen.
− Die Parameter aus der Energiebedarfsrechnung für die Heizungsanlage (und ggf. die thermische
Solaranlage) dem Heizungsbauer zur Umsetzung mitteilen. Den Nachweis des hydraulischen
Abgleichs und der Einregulierung der Anlage (ggf. Heizungs- und Lüftungsanlage) prüfen. Die
Übergabe der energetischen Anlagentechnik prüfen (ggf. mit ergänzender technischer
Einweisung).
− Die energetische Fachplanung und die Begleitung der Baumaßnahme dokumentieren.

Da wird überhaupt nicht mehr zwischen den einzelnen Standards unterschieden - und nun?

Bauexperte 12.02.2015 10:29


wir könnten jetzt lange darüber diskutieren oder ich Dir jeden Satz aus dem technischen Blatt anhand gängiger Praxis erklären sollte. Ich mache es mir einfacher: Du hast Recht und ich Ruh´ und wir arbeiten weiter, wie bisher

Grüße, Bauexperte
din 1946kfw70anlagentechniksachverständigereffizienzhausberechnung