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ᐅ Weiterbau trotz Baustopp


Erstellt am: 27.09.2016 10:01

Komposthaufen 31.01.2017 14:27
Das entscheidet im Streitfall ein Gericht.

laurooon 31.01.2017 14:28
Die letzten zwei Aussagen klingen für mich widersprüchlich. Heißt das nun ein einmal genehmigter Bauantrag ist von unzufriedenen Nachbarn nicht anfechtbar?

Nehmen wir an, das ich einen Erker bauen möchte, der 1m über das Baufenster ragt. Das wurde so abgegeben, ist wie auch immer bezahlt und genehmigt worden, Bauantrag wurde bewilligt. Kann dann irgendeine Susi Schneckenschiss, oder Hans Jedermann aus der Nachbarschaft gegen meinen Erker noch vorgehen. Ja, oder nein?

Bieber0815 31.01.2017 14:34
ypg schrieb:
Ggf. verfügt sie einen Baustopp, wenn etwas rechtswidrig ist. Nur dann!
Ich denke, da ist das Problem. Die erteilte Baugenehmigung ist keine Garantie, dass der Bau tatsächlich rechtskonform ist. Beispiel: BGH-Urteil vom 10.2.2011, Az.: VII ZR 8/10.

laurooon 31.01.2017 14:35
Okay, also keine Rechtssicherheit durch Baugenehmigung. Wer hat die Verzugskosten zu tragen, die durch den Baustopp entstehen können? Der Bauherr?

ypg 31.01.2017 14:41
laurooon schrieb:
Die letzten zwei Aussagen klingen für mich widersprüchlich. Heißt das nun ein einmal genehmigter Bauantrag ist von unzufriedenen Nachbarn nicht anfechtbar?

Nehmen wir an, das ich einen Erker bauen möchte, der 1m über das Baufenster ragt. Das wurde so abgegeben, ist wie auch immer bezahlt und genehmigt worden, Bauantrag wurde bewilligt. Kann dann irgendeine Susi Schneckenschiss, oder Hans Jedermann aus der Nachbarschaft gegen meinen Erker noch vorgehen. Ja, oder nein?

Meines Wissens läuft es so, dass die Baubehörde, bevor sie die Genehmigung erstellt, alles überprüft.
Wenn ein Punkt diskutabel ist, weil eine Ausnahme bzw. Überschreitung oder ähnliches im Bauantrag existiert, dann wird entweder die Behörde selbst darüber entscheiden oder sich über das Wohlwollen der Betroffenen, zB Nachbarschaft, die Meinung einholen. Da kann es auch sein, dass Du die Aufgabe bekommst, die Klinken der Nachbarschaft hinsichtlich deren Einwilligung zu putzen.
Es wird nichts genehmigt, was hinterher moniert werden könnte.

Nordlys 31.01.2017 14:41
Bürger-Behörde:
Fall 1) Ich bin Betroffener: Antrag-Ablehnung-Widerspruch-ggf. Abhilfe- wenn nicht: Klage Verwaltungsgericht.
Ich bin nicht direkt betroffen, aber habe ein Interesse, weil mittelbar betroffen: Z.B. Behörde gestattet Pension in Wohngebiet, ist im B Plan wechselnde Vermietung ausgeschlossen, dann:
Klage gegen diese Genehmigung.
Folge: Evtl. verfügt Richter sofortigen Stopp des Pensionsbaus, wegen Rechtewahrung oder um keine Fakten zuzulassen. Oder aber: es wird gebaut, bekomme ich Recht, muss dann im Nachhinein geschaut werden, wie man mit der dann entstandenen Pension umgeht. (Evtl. Umwandlung in Mietwohnungen?)
Auf jeden Fall: Eine Behörde kann nicht unhinterfragbar verfügen. die Justiz hat im Zweifel das letzte Wort.
baugenehmigungbehördebauantragerkerklage